Wie erfahre ich vom Tod meiner Ex-Frau?
Ich habe seinerzeit über den Versorgungsausgleich Anteile an meinem Rentenanspruch abtreten müssen. Den könnte ich mir zurückholen, wenn sie gestorben ist. Ich habe aber keinerlei Kontakt zu ihr und weiss weder wo sie wohnt, noch ob sie wirklich tot ist.
2 Antworten
Ein Rückausgleich ist nur möglich, wenn der Ex-Partner weniger als 3 Jahre Rente bezogen hat. Die Möglichkeit auf Rückausgleich wird von der DRV in der Regel geprüft, wenn man seinen Antrag auf Rente gestellt hat. Vorher gibt es sowieso keinen Rückausgleich!
Wenn es dein anspruch ist wird sich jemand mit dir in verbindung setzten um das zu diskutieren und so.
Und wer sollte sich da in Verbindung setzten? Das interessiert keinen!
Der mit dem testament glaube ich oder einfach jemand der dir das mit dem anteil gesagt hat