Wie bekomme ich meinen besitz von meiner ex freundin wieder?!DRINGEND!
Hallo zusammen
Ich habe folgendes Problem:
ich habe mich vor ein paar tagen von meiner Freundin getrennt, wir waren 1,5 Jahre zusammen (nicht verlobt oder verheiratet) Sieat noch ein Smartphone, eine Playstation und unseren gemeinsamen Hund bei sich. Für alle diese Dinge habe ich einen Kaufvertrag der auf meinen namen ausgestellt ist.
Nun meine Frage:
Wie bekomme ich meinen Hund und meine Sachen wieder ? Kann ich mit den Kaufverträgen einfach zur Polizei gehen und die Holen mir das bei ihr aus der wohnung? Oder muss ich das über einen anwalt regeln und die sachen einklagen? Bei einem Anwalt habe ich schon angerufen aber die verlangen bis zu 190 euro nur für die beratung... das kann ich mir leider nicht leisten aber es muss doch einen weg geben wie ich meinen rechtmäßigen besitz wieder bekommen kann?
Ich danke schonmal im voraus für die hillfe und ich hoffe das ich hier ein stück weiter komme. Mit freundlichen Grüßen Simon
8 Antworten
190 euro für eine Beratung?! Wucher!!!!!!!! Frag deine Ex doch einfach mal nett und sollte sie die Sachen nicht rausrücken wollen kannst du eine Anzeige bei der Polizei aufgeben denke ich mal aber die werden dich schon dazu beraten und nicht für 190 euro :)
Ich denke schon, daß Du Anspruch auf Deine bezahlten Dinge hast. Um den Hund solltet ihr nicht streiten; ich meine er sollte da bleiben wo man sich intensiv darum kümmern kann, bzw. die ausreichende Zeit für ihn hat. Redet doch mal wie zwei erwachsene Leute miteinander und einigt Euch ohne Anwalt.
Kann ich mit den Kaufverträgen einfach zur Polizei gehen und die Holen mir das bei ihr aus der wohnung?
Nein, die Polizei ist kein Trennungsservice und auch kein kostenloser Anwalt.
Wenn deine Freundin die Gegenstände nicht freiwillig rausrückt, kannst du versuchen eine Strafanzeige wegen Unterschlagung zu erstatten und dich außerdem an einen Anwalt wenden. Wenn dir Recht zugesprochen wird, muss deine Ex-Freundin den Anwalt bezahlen.
Fordere Sie schriftlich freundlich aber bestimmt auf, Dir innerhalb der nächsten 7 Tage Zutritt zur Wohnung zu gewähren, damit du die von dir aufgelisteten Sachen abholen kannst.
Falls es nicht so geht, über den Anwalt. Die Anwaltskosten setzt du ihr natürlich in Rechnung und dann der ganz normale Weg, falls sie noch immer nicht zahlt Mahnen und Vollstrecken
Ist eine gütliche Einigung bereits gescheitert?
Dann würde ich Strafanzeige wegen Unterschlagung stellen. Bei solchen Sachen kann es auch sein, dass die (überforderte) Polizei dich an die Rechtsberatungsstelle eines Amtsgerichts verweist. Das würde dann praktisch auf eine Klage auf Herausgabe hinauslaufen. Wenn du die Mittel für das Verfahren nicht selbst aufbringen kannst, dann besteht die Möglichkeit bei Gericht die Kostenübernahme zu beantragen. Falls Aussicht auf Erfolg besteht, wird diese idR gewährt.