Wie bekomme ich meinen besitz von meiner ex freundin wieder?!DRINGEND!

8 Antworten

190 euro für eine Beratung?! Wucher!!!!!!!! Frag deine Ex doch einfach mal nett und sollte sie die Sachen nicht rausrücken wollen kannst du eine Anzeige bei der Polizei aufgeben denke ich mal aber die werden dich schon dazu beraten und nicht für 190 euro :)

Ich denke schon, daß Du Anspruch auf Deine bezahlten Dinge hast. Um den Hund solltet ihr nicht streiten; ich meine er sollte da bleiben wo man sich intensiv darum kümmern kann, bzw. die ausreichende Zeit für ihn hat. Redet doch mal wie zwei erwachsene Leute miteinander und einigt Euch ohne Anwalt.

Kann ich mit den Kaufverträgen einfach zur Polizei gehen und die Holen mir das bei ihr aus der wohnung?

Nein, die Polizei ist kein Trennungsservice und auch kein kostenloser Anwalt.

Wenn deine Freundin die Gegenstände nicht freiwillig rausrückt, kannst du versuchen eine Strafanzeige wegen Unterschlagung zu erstatten und dich außerdem an einen Anwalt wenden. Wenn dir Recht zugesprochen wird, muss deine Ex-Freundin den Anwalt bezahlen.

Fordere Sie schriftlich freundlich aber bestimmt auf, Dir innerhalb der nächsten 7 Tage Zutritt zur Wohnung zu gewähren, damit du die von dir aufgelisteten Sachen abholen kannst.

Falls es nicht so geht, über den Anwalt. Die Anwaltskosten setzt du ihr natürlich in Rechnung und dann der ganz normale Weg, falls sie noch immer nicht zahlt Mahnen und Vollstrecken

Ist eine gütliche Einigung bereits gescheitert?

Dann würde ich Strafanzeige wegen Unterschlagung stellen. Bei solchen Sachen kann es auch sein, dass die (überforderte) Polizei dich an die Rechtsberatungsstelle eines Amtsgerichts verweist. Das würde dann praktisch auf eine Klage auf Herausgabe hinauslaufen. Wenn du die Mittel für das Verfahren nicht selbst aufbringen kannst, dann besteht die Möglichkeit bei Gericht die Kostenübernahme zu beantragen. Falls Aussicht auf Erfolg besteht, wird diese idR gewährt.