Werden Familienangehörige bei der Privatinsolvenz als Gläubiger anerkannt?
Hallo an alle, die sich wirklich damit auskennen! Bitte keine Antworten mit Vermutungen wie "glaube ja, schätze nein, wird wohl so sein, wahrscheinlich eher nicht etc.) ;o)
Ich habe im April 2009 das private Insolvenzverfahren begonnen und befinde mich seit ca. 2,5 Jahren in der sogenannten "Wohlverhaltensperiode". In den ersten beiden Jahren wurde der pfändbare Teil meines Gehalts an den größten Gläubiger durch Lohnabtretung gezahlt. Nun geht seit einigen Monaten dieser Teil an meinen Treuhänder, welcher Anfang nächsten Jahres eine erste Ausschüttung an die Gläubiger vornehmen wird. Ich habe vor ca. 4 Jahren einen Darlehensvertrag mit meiner Schwester, die nicht in meinem Haushalt lebt, abgeschlossen. Somit habe ich sie auch als Gläubiger (mit Nachweisen des Vertrags und Belegen der Rückzahlungen anhand Kontoauszügen) angegeben. Nun zur Frage: Bekommt sie auch einen Anteil von der Ausschüttung oder geht sie leer aus, weil sie ein Familienmitglied ist? Wie geschrieben, bitte nur Antworten von denen, die es wirklich wissen. Google hat mir nicht geholfen und mein Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder ist bezüglich dessen auch nicht sehr gesprächig. Vielen Dank im Voraus und die besten Grüße von mir! :o) -Marcus
3 Antworten
Die Frage ist mit ja zu beantworten, wenn im Prüftermin die Forderung Ihrer Schwester anerkannt wurde und sie in der Tabelle als Gläubiger aufgeführt wurde.
Mit der Jährlichen Ausschüttung erhält jeder Gläubiger den ihm zustehenden Anteil lt. Tabelle.
Steht Ihre Schwester dort mit einer prozentualen Quote von z.B. 5% bekommt Sie von 5% vom zu verteilenden Betrag.
Dieser Betrag ermittelt sich aus dem Pfändungsbetrag der letzten 12 Monate abzüglich der Kosten für den TH (mind. 119,-), abzüglich der noch offenen Gerichtskosten.. Der dann verbleibende Betrag wird entsprechend der Tabellenquote verteilt
MfG paps von Pleite-was-nun
Die einzig sinnvolle Antwort bisher ist von paps1959. Entscheidend ist, ob die Schwester die Darlehensforderung zur Insolvenztabelle angemeldet hat und ob die Forderung im Prüftermin festgestellt wurde. Wenn ja, bekommt sie Geld, egal ob sie im gleichen Haushalt wohnt oder nicht. Das ist völlig irrelevant. Wenn Sie nicht angemeldet hat und/oder die Forderung nicht festgestellt wurde, bekommt sie nichts. Im Zweifel beim Treuhänder nachfragen. Der kann ihr sagen, ob die Forderung festgestellt wurde. Wenn nicht, kann sie jetzt nicht mehr anmelden, wenn das Insolvenzverfahren schon beendet ist und du dich in der Wohlverhaltensperiode befindest. Eine Antwort von jemand der sich damit auskennt (20 Jahre Insolvenzverwalter) ;-)
Klar bekommt Deine Schwester auch ihren Anteil, sofern dieser Darlehensvertrag klar schriftlich fixiert wurde. Wenn es allerdings nirgendwo einen schriftlichen Beweis dieses Darlehensvertrages gibt (welcher auch wirklich schriftlich fixiert werden muss, wenn er entsteht ... und nicht erst jetzt im Nachhinein), dann wird es schwierig, weil man dann davon ausgeht, dass es dieses Darlehen nie gab.
Natürlich wurden alle Unterlagen (Darlehensvertrag mit Unterschriften sowie Kontoauszüge mit Rückzahlungen) eingereicht. Wie geschrieben, sie ist auch offiziell als Gläubiger registriert. Habe halt nur Bedenken, weil sie ein Familienmitglied ist. Es gibt dazu keinerlei Hinweise im Insolvenzrecht (soweit ich weiß).
Das spielt keine Rolle, solange das Familienmitglied nicht im gleichen Haushalt wohnt.
Das tut sie nicht, sie wohnt ungefähr 50 km weit entfernt und das auch schon seit über 15 Jahren. Bist Du sicher, daß sie einen Teil der Ausschüttung erhält? Wäre echt schön, weil sie mir sehr geholfen hat in den letzten schwierigen Jahren.
Klar würde sie da was bekommen, ABER das hängt auch davon ab, in welcher Reihenfolge die Ansprüche beim Insolvenzverwalter eingegangen sind. Ist sie denn beim Insolvenzverwalter gewesen, als das Verfahren eröffnet wurde und hat sie dort ihre Ansprüche geltend gemacht? Es reicht nicht, wenn Du nur die Unterlagen abgegeben hast.
Deswegen wird ein Insolvenzverfahren ja immer öffentlich gemacht, damit alle Unternehmen und Privatpersonen, die noch Ansprüche bei demjenigen haben, dies dann beim Insolvenzverwalter melden. Wer da zuerst kommt, der bekommt natürlich auch zuerst sein Geld ausgezahlt.
Garantieren kann ich daher leider überhaupt nichts, aber die Chancen sind hoch, dass sie auch etwas bekommt.
An Deiner Stelle würde ich aber, eben weil es die Schwester ist, auch von mir aus zusehen, dass ich immer einen Teil meines Geldes zurückhalte und ihr gebe ... schon allein, weil sie Dir so sehr geholfen hat.
Ich habe jetzt grade nochmal geschaut, wie das bei meinem Bruder war, denn da hatten wir auch Geld bekommen, nachdem er in Privatinsolvenz gegangen war.
Also mein Bruder hatte bei Insolvenzeröffnung die Unterlagen über das Geld, was wir ihm gegeben hatten, an den Insolvenzverwalter gegeben und eben auch alle Unterlagen der sonstigen Schulden, die er hatte.
Der Insolvenzverwalter hat uns daraufhin damals angeschrieben und erfragt, ob die Zahlen und Daten so korrekt waren, die mein Bruder bei ihm angegeben hatte. Nachdem wir das bestätigt hatten, waren wir offiziell in der Schuldensumme mit aufgelistet und haben dann nach Ablauf der Insolvenz in der Ausschüttung die anteilige Summe erhalten (zwar nicht alles, aber den Rest hat mein Bruder uns nach und nach von sich aus wiedergegeben).
Hat Deine Schwester das Schreiben des Insolvenzverwalters erhalten und wieder zurückgeschickt???
Bei uns ist das zwar schon ein paar Jährchen her, aber ich glaube nicht, dass sich da inzwischen was großartig geändert hat.
Hat Deine Schwester denn überhaupt beim Insolvenzverwalter ihre Ansprüche geltend gemacht? Wenn nicht, dann habt Ihr nämlich schlechte Karten. Sie hätte bei Insolvenzeröffnung direkt sagen müssen, dass auch sie noch auf Geld wartet.