Werden beim Wohngeld die Fahrtkosten zum Arbeitgeber berücksichtigt?
Ich habe evtl. die Möglichkeit den Job zu Wechseln. Allerdings würde ich dann nur noch 75% arbeiten und nicht wie bisher Vollzeit. Da ich dadurch dann auch weniger verdiene, wollte ich Wohngeld beantragen. Nun ist mein Arbeitgeber (der alte wäre auch der neue) gut 70 km von meinem Wohnort entfernt und ich habe dementsprechend hohe Spritkosten zu zahlen (im Schnitt 300€ im Monat). Wird dieser Faktor im Wohngeld berechnet?
1 Antwort
Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Wohnung gehören zu den Werbungskosten und werden bei der Ermittlung der Summe der positiven Einkünfte berücksichtigt, wenn die Werbungskostenpauschale von jährlich 1.000 Euro überschritten wird. Berücksichtigt werden aber nur die Entfernungskilometer.