Werde den USB-Killer in einen Schul-Rechner stecken - rechtliche Folgen?

10 Antworten

Dass das rechtlich Sachbeschädigung ist, ist doch nebensächlich. Du denkst es kriegt keiner mit? Natürlich wird sich über kurz oder lang jemand verquatschen. Du bekommst einen Verweis, aber auch das ist noch nicht das Problem. Schulen haben eh mit Budgetkürzungen zu tun. Kaputte Rechner bedeuten da nicht nur mehr Kosten (oder einfach deren Ausfall), sondern ziemlich angepisste Lehrer.

Wenn sie dahinterkommen, bist du dein Leben lang der Idiot, der die teuren Rechner kaputtgemacht hat. Das hängt dir ewig nach. Und so wie es Studien darüber gibt, dass Kevins schlechtere Noten bekommen, wirst auch du schlechtere Noten bekommen. Und weniger Chancen.

Da wird es diesen Numerus Clausus geben, den du nicht schaffst und deshalb nicht dein Wunschfach studieren kannst oder den Personaler deines Wunschunternehmens, dem eine 2,5 vielleicht doch lieber gewesen wäre, als eine 3,0. Vielleicht rutschst du ins falsche Milieu ab. Alkohol, Drogen, Abends Leute an der Bushaltestelle aufmischen, nach dem Fußball nem Fan der anderen Mannschaft eine verpassen, mal bei ner Neo-Nazi-Demo mitlaufen, weil es die neuen Freunde auch machen. Mal was härteres ausprobieren, weils sich nicht mehr so dolle anfühlt.

Hört sich übertrieben an, hä? Aber was denkste denn, wie's normalerweise anfängt?

Wenn man clever ist, kann man sich sowas mal erlauben. Aber mein Freund, du bist nicht clever. Du fragst das hier auf gutefrage.net. Diese Seite hier hat so viel Content in genau der Sprache aufbereitet, wie viele Leute Suchmaschinen befragen. Darum stehen die Ergebnisse meist ganz oben. Und da steht dann auch deine Frage, wenn deine ach so uncleveren Infolehrer rausfinden wollen, was es mit diesen USB-Killern auf sich hat.

Dann hoffe ich mal, dass du dir deinen kreativen Spitznamen nur für diese Seite ausgedacht hast.

Das ist erstmal Sachzerstörung. Die PC's in der Schule kosten meistens um die 350€, was Du entweder bezahlen musst oder die Schule zeigt dich an, wodurch Du (bzw. deine Eltern) entweder eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren absitzen mußt oder ein Bußgeld bezahlen mußt. Ich würde dir also von dieser Aktion abraten

Liebe Grüße

Chris

rushB  01.12.2016, 23:21

Unsre kosten 119 xD

IckBraucheHilfe  01.12.2016, 23:33

Aber du musst an die Ganzen Programme und so denken. Soeinen einzurichten ist bestimmt auch nicht lustig

uni1234  02.12.2016, 00:23

Wie kommst du bitte darauf, dass die Eltern für eine Straftat ihres Kindes einsitzen müssen?!?!

Die rechtlichen Folgen sind mehrere:

Erst einmal ist es die Strafe, zu der du von einem Gericht verdonnert wirst.

Das zweite sind dann die Schadenersatzforderungen der Geschädigten. DAS kann aber wirklich ins Geld gehen und die meisten Verurteilten erschrecken dann vor den Zahlen.

Natürlich musst du auch für die Gerichtskosten aufkommen.

Und mach dir keine Illusionen, dass du so etwas nicht bezahlen kannst. Forderungen aus einem Gerichtsurteil sind 30 Jahre lang einklagbar. Daran denken auch die wenigsten und wundern sich, wenn sie mit 30 eine Zahlungsaufforderung erhalten - samt aufgelaufenen Zinsen natürlich.

Dass du von der Schule fliegen wirst, ist dir wahrscheinlich klar, aber eher das geringste Übel.

DerFepper 
Fragesteller
 02.12.2016, 18:42

Was, Gerichtskosten werden doch vollständig vom Saat übernommen ?

josef050153  02.12.2016, 21:50
@DerFepper

Nur wenn du freigesprochen wirst.

Wenn die Lehrer herausfinden, dass du es warst hast du ein großes Problem. Sie können dich wegen Sachbeschädigung anzeigen. Außerdem drohen dir von Einem Tadel bis zum Schulverweis alles.
An deiner Stelle würde ich das unterlassen!!!

Bitte lass es
Fohlengiraffe

DerFepper 
Fragesteller
 01.12.2016, 22:59

Du denk ich sei verrückt, doch ich muss das mache, denn nur an diesem Ort schalt ich ab und kann mein Frust ablassen. Denn war der Tag mal wieder schwer, ja dann schnapp ich mein Gerät den USB-Killer, um der Schule mal weider den Unterricht zu vermassen.

Sachschäden übernimmst du bzw deine Eltern.

verreisterNutzer  02.12.2016, 02:37

Unsinn.... 

Es ist ein weit verbreiteter und an Baustellen vielfach propagierter Irrglaube das Eltern für Ihre Kinder haften.

Richtig ist,  ein Kind das auf Grund seines Alters (ab dem 7. Lebensjahr)  deliktfähig ist und für sein Tun und Handeln selbst einstehen muss.  Forderungen sind 30 Jahre gültig und können eingefordert werden sobald das Kind selbst Geld verdient