Wer zahlt Heizungswartung / Messung und Arbeitskosten/ Ersatzteile für Heizung?

3 Antworten

Dei Reparatur der Heizung, Ersatzteile und Arbeitslohn hat der Vermieter zu tragen, das darf er micht auf seine Mieter abwälzen.

Die Wartung der Heizung und der Schornsteinfeger gehören zu den umlagefähigen Nebenkosten und müssen, sofern vertraglich vereinbart, von den Mietern getragen werden.

Kleine Verschleißteile austauschen gehört zum Leistungsumpfang der Heizungswartung.

und das hier kommt extra noch dazu.

Wenn nicht vertraglich vereinbart mußt Du das nicht zahlen.

Wartungskosten gehen in die Heizkostenabrechnung ein, nicht aber Reparaturkosten (Material, Arbeitszeit, Wegegeld). Google mal "Betriebskosten" da findest du, was alles den Heizkosten zugerechnet werden darf und was nicht.