Wer zahlt die Selbstbeteiligung der Rechtsschutz bei Einstellung?

2 Antworten

Selbstbeteiligung... Das sagt ja schon der Name... Das ist eine Forderung der Versicherung an dich.. Das zahlt niemand anders.

Bei einer Einstellung sind aber keine Verfahrenskosten zu zahlen. Somit hat die Versicherung auch nix auf dem die Selbstbeteiligung aufbauen könnte.

Im übrigen würde ich gern wissen was dich an deinem Bußgeld so stört.

Gehwegparken ist in der Regel eindeutig. Berühren deine Reifen den Gehweg ist der Tatbestand erfüllt, wenn es KEIN Schild gibt, dass das Gehwegparken erlaubt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Hubcap7890 
Fragesteller
 08.02.2022, 22:58

Ich habe verstanden, dass eine Selbstbeteiligung dafür steht, dass ich selbst an den Kosten beteiligt werden kann/soll.

Die Frage ist ja, wer beim bzw. nach Hinzuziehen eines Anwalts und erfolgter Einstellung des Bußgeldverfahrens (wegen Fehlerhaftigkeit) die Selbstbeteiligung (Anwaltskosten) trägt. Einstellung ist ja diesem Fall die gängige Praxis. (Bei einem Freispruch und gleichzeitiger Kostenübernahme würde ja die Gegenseite meine Selbstbeteiligung übernehmen.)

An sich basiert ja die Frage einfach darauf, ob der Fikus dich trotz vorhandenem Parkschilds mit einer Einstellung "bestrafen" kann. Alles unter dem Gesichtspunkt, dass man sich rechtlichen Beistand besorgt hat.

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PissedOfGengar  08.02.2022, 23:01
@Hubcap7890

Geht's um die Anwaltskosten, bleibst du darauf sitzen.

Daher macht die Einschaltung eines Anwaltes bei Kleinigkeiten keinen Sinn.

Sowas macht eher Sinn wenn es im Verbindung mit dem Bußgeld um den Führerscheinentzug oder ein Fahrverbot geht.

Um einen Widerspruch zu formulieren, und darzulegen warum du das Bußgeld für ungerechtfertigt hältst, braucht man keinen Anwalt.

Nur aus Interesse: Wieso denkst du denn dass das Bußgeld falsch wäre?

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Hubcap7890 
Fragesteller
 08.02.2022, 23:22
@PissedOfGengar

Das hat die Frage beantwortet.

Wobei ich es tatsächlich hart finde, dass die einzigen Optionen sind 1. Mich selber zu vertreten (Widerspruch einzulegen, ein mögliches Verfahren eigenständig/allein zu führen..und am Ende kläglich zu stranden, weil nicht vom Fach 2. Mich mit den 55€ Verwarngeld abzufinden oder 3. Fachlich und rechtlichen Beistand einzuholen, was ja in dem Fall unsinnig ist, weil es mich am Ende mehr kostet als "2."

Mein Zorn entstand einfach dadurch, dass auf dem Gehweg tatsächlich noch verblasste Parklinien deutlich zu erkennen sind und ich tatsächlich dadurch die Annahme hatte, dass es sich um Parkplätze hielt (andere auch). In dieser sicheren Annahme habe ich dann auch nicht mehr nach einem etwaigen Schild geschaut. Dass es sich anscheinend nicht um einen legitimen Parkplatz handelte, will ich am Ende nicht bestreiten, sondern eher, dass hier eine unschöne Irreführung und vor allem Handlungsbedarf besteht.

Und nein, es handelt sich auch nicht um einen touristischen Ort und es sind auch keine Fußgänger/Fahrradfahren oder Rollstuhlfahrer dadurch behindert. Anscheinend war es ja tatsächlich mal ein Parkplatz.

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PissedOfGengar  08.02.2022, 23:28
@Hubcap7890

Wozu willst du fachlichen/rechtlichen Beistand? Du hast doch deinen Widerspruch gerade schon formuliert:

Hiermit lege ich gegen den Bußgeldbescheid mit der Nummer 0815 Einspruch ein, da

auf dem Gehweg tatsächlich noch verblasste Parklinien deutlich zu erkennen sind und ich tatsächlich dadurch die Annahme hatte, dass es sich um Parkplätze hielt (andere auch). In dieser sicheren Annahme habe ich dann auch nicht mehr nach einem etwaigen Schild geschaut. Dass es sich anscheinend nicht um einen legitimen Parkplatz handelte, will ich am Ende nicht bestreiten, sondern eher, dass hier eine unschöne Irreführung und vor allem Handlungsbedarf besteht.
Und nein, es handelt sich auch nicht um einen touristischen Ort und es sind auch keine Fußgänger/Fahrradfahren oder Rollstuhlfahrer dadurch behindert. Anscheinend war es ja tatsächlich mal ein Parkplatz.

Da man in der Regel erst ein Verwarngeld bekommt, kannst du deine Bedenken auch innerhalb der Anhörung äußern. Dann geht die Bußgeldbehörde fachlich darauf ein. Bist du dann immernoch anderer Meinung, dann legst du Einspruch ein, und ein Richter prüft dann deine Einwände.

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Hubcap7890 
Fragesteller
 08.02.2022, 23:39
@PissedOfGengar

Danke für die Antwort.

In dem Moment, wo ich Einspruch einlege und der Richter sich der Sache annimmt, entstehen wahrscheinlich weitere Verfahrenskosten, oder?

Können Sie sagen auf was für Beträge ich mich einstellen müsste, sofern ich dann fachlich und rechtlich von den Volljuristen "auseinandergenommen" werde? 55€ Verwarngeld + x € Verfahrensgebühren?

Sie sehen, ich habe da wirklich keine Ahnug, da ich in der Regel zu denen gehöre, die brav bezahlen, wenn sie zweifelsfrei zu recht belangt werden.

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PissedOfGengar  08.02.2022, 23:45
@Hubcap7890

Vorweg. Die 55 EUR Strafe die du erhalten hast sind nur das Verwarngeld. Dazu kannst du dich erstmal frei der Bußgeldbehorde gegenüber äußern. Man antwortet dir dann entsprechend.

Bist du mit der Antwort nicht zufrieden und legst Einspruch ein wird aus dem Verwarngeldgeld ein Bußgeld, zudem direkt eine gerichtliche Entscheidung beim Amtsgericht beantragt wird. Schon jetzt ist das Bußgeld 25 EUR höher als das Verwarngeld.

Der Richter prüft dann deine Einwände. Gibt er dir Recht zahlst du gar nichts, auch keine Verfahrenskosten. Der Fall wird eingestellt.

Lehnt er deinen Einspruch ab, zahlst du alles.... Das Bußgeld und die Verfahrenskosten. Das können schonmal 200-300 Euro werden.

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Hubcap7890 
Fragesteller
 08.02.2022, 23:58
@PissedOfGengar

Aufschlussreiche Antwort.

Heißt in meinem Fall, dass ich ohne Rechtsanwalt die 200-300€ eigentlich schon verbuchen müsste.

Joa, ich werde meinen Einwand mal vortragen und sehr wahrscheinlich mit den 55€ dann leben.

Ein fader Beigeschmack bleibt, vor allem weil diese vermeintliche Parkstelle weiterhin für teure Irrtümer sorgen wird.

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Einen Widerspruch kannst du auch selbst formulieren. Dafür brauchst du keinen Anwalt.

Hubcap7890 
Fragesteller
 08.02.2022, 22:32

Ich weiß, es geht nur um den weiteren Prozess, der dann folgt, sofern das Verfahren nicht danach eingestellt wird.

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