Wer zahlt die Anwaltskosten, wenn minderjährige Kinder klagen?

4 Antworten

Minderjährige Kinder können in Deutschland nicht allein klagen. Dies muss ein Sorgeberechtigter für sie tun. Dieser hat dann - erstmal - die Kosten für den Anwalt zu tragen.

Der Steuerzahler!

Eine Unterhaltsklage kann nur der Unterhaltsempfänger führen. Bei einem minderjährigen Kind ist das der gesetzliche Vertreter, bei einem volljährigen, das Kind selbst. Die Anwaltskosten sind von der Klägerin zu tragen, wenn ein negativer Beschluss ergeht, bzw. dem Antrag nicht stattgegeben wird. Ggf. besteht die Möglichkeit VORAB Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

Entweder ein Elternteil oder der Elternteil beantragt für das Kind die Übernahme der Kosten beim Amtsgericht (Rechtspflegestelle). Übrigens können Kinder unter 18 nicht allein klagen. Sie benötigen einen gesetzlichen Vertreter. Das kann sein Mutter, Vater, Jugendamt oder ein Anwalt.