Wer überprüft gesetzlich vorgeschriebene Rauchmelder in Privatwohnungen?

2 Antworten

In den Landesbauordnungen steht: Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt dem unmittelbaren Besitzer, es sei denn der Vermieter Eigentümer übernimmt das für ihn.

D.h. Der Mieter muss warten, aber der Vermieter hat jederzeit das Recht diese Wartung auszuführen oder ausführen zu lassen (Dienstleister). Die Kosten hierfür kann er über die Nebenkosten auf den Mieter umlegen. Nur In NRW muss sich der Vermieter das OK jedes einzelnen Mieters holen.

Wenn der Mieter die Wartung durchführt, hat der Vermieter immer noch die Verkehrs- und Sorgfaltsplicht, d.h. er ist immer noch in der Haftung und muss seine Mieter kontrollieren, ob sie die Wartung durchgeführt haben.

Dazu ist in einigen Ländern der Mieter, in anderen der Eigentümer verpflichtet. Steht in der Landesbauordnung. Behörden machen das nicht, aber im Schadenfall sind bei Verstößen gegen öffentliche Rechtsvorschriften die Versicherungen von ihrer Eintrittspflicht befreit.