Ein Freund von mir wurde vom Jugendamt aufgefordert eienen Vaterschaftstest zu machen, da die Mutter des Kindes darauf besteht. Er bakam aber unterschiedliche Auskünfte über die Kostenerstattung. Wer weiss es genau?
Bei uns war es damals so, dass das Amt die Kosten tragen musste. Er war noch in der Ausbildung. Wäre er nicht in der Ausbildung gewesen, hätte er den zahlen müssen.

Zuerst wird das Jugendamt ihn bezahlen. Das Amt fordert aber auch nicht aus Spass an der Freude zum Vaterschaftstest auf. Der Test wird daruf abzielen, dass sich das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss, den es der Mutter bezahlt wieder vom Vater zurückholt. Sollte der Test positiv ausfallen, muss dein Freund grundsätzlich den Unterhaltsvorschuss, sowie die Kosten des Tests dem Amt erstatten. Fällt der Test negativ aus, dann werden deinem Freund keine Kosten entstehen.
ich kenne das so: das jugendamt gibt ihn in auftrag und muß zuerst zahlen... ist der besagte tatsächlich der vater, kann sich das jugendamt die kosten zurückholen (wird sich)
so nicht richtig, bei positivem Test hat das Amt einen Erstattungsanspruch gegen den Vater...