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Wer übernimmt Kosten für Vaterschaftstest?

gefragt von barbarela am 20.02.2008 um 16:41 Uhr

Ein Freund von mir wurde vom Jugendamt aufgefordert eienen Vaterschaftstest zu machen, da die Mutter des Kindes darauf besteht. Er bakam aber unterschiedliche Auskünfte über die Kostenerstattung. Wer weiss es genau?

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Recht x 35.110 Familienrecht x 272 Vaterschaftstest x 83

Moona54
beantwortet von Moona54 am 20. Februar 2008 16:44
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Derjenige der ihn beantragt!!

Kommentar von 2d3b924ff9ca8197f0bfb1b46379b09bsmallWhiteAngelmzg am 21. Februar 2008 10:56

so nicht richtig, bei positivem Test hat das Amt einen Erstattungsanspruch gegen den Vater...


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 20. Februar 2008 18:43
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Britt oder Oliver Geissen!


anonym
beantwortet von kirsten am 20. Februar 2008 16:44
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Bei uns war es damals so, dass das Amt die Kosten tragen musste. Er war noch in der Ausbildung. Wäre er nicht in der Ausbildung gewesen, hätte er den zahlen müssen.


WhiteAngelmzg
beantwortet von WhiteAngelmzg am 21. Februar 2008 10:55
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Zuerst wird das Jugendamt ihn bezahlen. Das Amt fordert aber auch nicht aus Spass an der Freude zum Vaterschaftstest auf. Der Test wird daruf abzielen, dass sich das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss, den es der Mutter bezahlt wieder vom Vater zurückholt. Sollte der Test positiv ausfallen, muss dein Freund grundsätzlich den Unterhaltsvorschuss, sowie die Kosten des Tests dem Amt erstatten. Fällt der Test negativ aus, dann werden deinem Freund keine Kosten entstehen.


anonym
beantwortet von swchen am 15. Januar 2009 17:19
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ich kenne das so: das jugendamt gibt ihn in auftrag und muß zuerst zahlen... ist der besagte tatsächlich der vater, kann sich das jugendamt die kosten zurückholen (wird sich)


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