Wer trifft die Einstellungsentscheidung der Personalrat oder Geschäftsführer?

4 Antworten

Hallo wirfaffenfas,

Personalentscheidungen werden grundsätzlich von der Geschäftsleitung getroffen. In größeren Unternehmen, die eine Personalabteilung haben, ist die Entscheidung i. d. R. an diese delegiert.

Der Personalrat ist ein Instrument der betrieblichen Arbeitnehmermitbestimmung in öffentlich-rechtlichen Unternehmen (entsprechend dem Betriebsrat in Unternehmen der "freien" Wirtschaft) und hat bei Personalentscheidungen lediglich ein Vetorecht.
Auch ist der Personalrat grundsätzlich kein Ansprechpartner für Externe (wie Dich).

Übrigens wundert es mich etwas, dass der Personalrat an einem Vorstellungsgespräch teilgenommen hat. Bist Du sicher, dass Du Dich nicht vielleicht verhört hast und es der Personalleiter war?

Die Entscheidung trifft der Chef. Der Personalrat/Betriebsrat kann jedoch der Einstellung aus einigen gesetzlich geregelten Gründen widersprechen.

Der Personalrat wird beteiligt. Die Entscheidung trifft der Geschäftsführer, also ist er der Ansprechpartner.

musso  28.10.2015, 21:33

so ist es

Personalleiter