Wer muß für Streusalz sorgen?Vermieter oder Mieter?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Vermieter muss das Salz zur Verfügung stellen. Streuen musst Du u. U. selbst.

Gute Frage - dieselbe stelle ich mir derzeit auch, weil unser VM horrende Kosten verlangt für Haus-und Grundstückspflege und Hausmeister und eine Schneekarte herausgegeben hat, die einzuhalten ist und die täglich reihum geht. Am Haus wird nie was gemacht und uns wollen die dran kriegen Strafe bei Nichteinhaltung zu zahlen?

1hoss43  29.01.2010, 12:33

Ihr bezahlt einen Hausmeister und müßt selbst räumen/streuen?? Das geht ja gar nicht! Wofür wird der Hausl dann bezahlt?? Schließ Dich mal mit dem Mieterbund kurz, denn ich kann mir nicht vorstellen, daß das so OK ist!

Panikgirl  29.01.2010, 13:31
@1hoss43

Danke für diese Aussage - werde das in der Tat auch mal tun. Ich sehe das nämlich irgendwie auch nicht ein mehr, was die alles verlangen - auch an Kosten, die man hat und es wird selten was getan.

Der Vermieter. Er hat die (umlagefähigen) Kosten zu tragen und für die Beschaffung zu sorgen. Diese Aufgabe kann er allerdings per Mietvertrag oder Hausordnung auf die Mieter übertragen. Die eingereichte Rechnung muss er aber umgehend begleichen und kann sie bei der nächsten NKA auf alle Mieter umlegen. Letztendlich kommt es aber darauf an, was Du unterschrieben hast. Ist nichts geregelt, dann ist es das Problem des Vermieters, wenn mangels Material nicht gestreut werden kann. Da ist dann Zivilcourage und Eigeninitiative gefragt, um Gefahren zu vermeiden.

in vielen mietwohnungen kümmert sich der vermieter nicht darum.in anderen tut er es. sollte eigentlich im mietvertrag drinstehen.das tut es aber auch nicht immer.

Normalerweise der Mieter, er nutzt Wohnung und den Bürgersteig. Ist wohl eine Einheit!

MaF2111  29.01.2010, 12:27

Falsch!

1hoss43  29.01.2010, 12:27

Falsch! Die Räum- und Streupflicht ist eine Obliegenheit des Hauseigentümers, der diese allerdings auf die Mieter delegieren kann/darf. Für die Stellung der geeigneten Räum- und Streumittel ist der Vermieter verantwortlich!