Wer kann die Bürgschaft übernehmen?
Folgendes: Bei der Besichtigung bekam ich einen Fragebogen zur Selbstauskunft diesen sollte ich bei interresse an der Wohnung ausfüllen,scannen und mailen.Habe ich alles gemacht.Allerdings bin ich erst 17 und verdiene nicht wirklich viel weshalb die Vermietungsmanagerin mir folgendes schrieb :
Bzgl. Ihres Einkommens gibt es jedoch leider ein Problem. Ihr mlt. Nettoeinkommen beträgt 368,00 EUR. Wenn man die Kosen der Warmmiete in Höhe von 240 EUR abzieht, bleiben lediglich 128 EUR übrig, wovon Sie noch die Kosten der Stromversorgung und Müllkosten und die Kosten des Lebensunterhalts.
Werden Sie hier von Ihren Eltern oder anderen Familienmitgliedern finanziell unterstützt, bzw. könnte ein Familienmitglied als Bürge auftreten? Falls ja, benötige ich von diesem Familienmitglied die Ausweiskopie sowie eine Kopie der letzten 3 Einkommensnachweise.
Nun zu meiner Frage:
Muss unbedingt ein Familien mitglied die bürgschaft übernehmen oder könnte das auch eine andere X beliebige Person machen, da ich zu meiner Familie keinen Kontakt mehr habe?
12 Antworten
Ich hab vor vielen Jahren eine Bürgschaft übernommen - für einen mir auch persönlich sehr nahen Verwandten.
Jetzt ist mein Haus weg und ich wohne zur Miete.
Also:
Verleih nie mehr Geld, als Du verschenken kannst!
Es muss ein Bürge sein, den die Vermieterin akzeptiert. Bei den finanziellen Verhältnissen, wie Du sie beschreibst, bleibt Dir wirklich fast nichts übrig. Kannst Du Dir nicht irgendwo in einer WG ein Zimmer nehmen, das etwas günstiger ist?
noch mal zu Deiner eigentlichen Frage: der Bürge muss kein Verwandter sein. Voraussetzung ist, dass er solvent ist.
Es kann jede Person (wenn sie geschäftsfähig ist UND über die finanziellen Mittel verfügt) bürgen allerdings wird es schwierig sein, jemanden zu finden.
Denn die Bürgschaft heißt, dass wenn du nicht bezahlst, dass dann der Bürge sofort und ohne Widerspruch zahlen MUSS, das kann dann eingeklagt werden. Er hat dann zwar an Dich wieder den Anspruch, dass Du ihm das Geld zurückzahlen musst, aber der Vermieter hat erst mal seine MIete. Also, ich würde die Eltern fragen, und das Kindergeld würde ich mir aber auch auszahlen lassen
am besten jedoch wäre, wenn die Eltern gleich die Miete überweisen würden, dann hättest Du am wenigsten Probleme - kannst ihnen ja monatlich dann etwas zurückgeben.
Wer bürgt, stirbt!
Aber im Prinzip kann da jeder als Bürge auftauchen, wenn er solvent (zahlungsfähig) ist.......!
Der Einwand des Vermieters ist berechtigt, bei dem angegebenen Einkommen kannst Du Dir die Wohnung tatsächlich nicht leisten! Und es geht ja auch nicht um eine Bürgschaft (= Haftung für Zahlungsausfall), sondern eher darum, wer Dir noch etwas zum Lebensunterhalt beisteuert - Wohngeld, Hartz 4, Bafög, privater Sponsor, whatever. Aber generell muss das natürlich keiner aus deiner Familie sein.