Wer ist zuständig bei Abwasserrohren?

4 Antworten

Gefühlsmäßig würde ich den Zulauf als Sache des Hauseigentümers betrachten.
Ich sehe da keine Haftung der Kommune.

Ein Baufehler der ausführenden Firma. Vieleicht sogar ein Planungsfehler des Architekten. Es gilt immer der Grundsatz die Masse sind am Bau zu nehmen. Das heisst die Firma muss vorort prüfen ob die Höhenmasse der Kumune stimmt. Wenn nicht darf die Firma nicht ausführen

Architektenhaftung, wenn möglich. Ansonsten Sache des Eigentümers.