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Wer hat Vorfahrt bei ausgeschalteter Ampel? Auto oder Fußgänger?

gefragt von Amelie07Amelie07 am 29.11.2008 um 0:15 Uhr

Wenn die Ampeln abends ausgeschlatet werden und nur noch das orange Licht für die Autofahrer blinkt, wer hat dann Vorfahrt, die Autos oder die Fußgänger?

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Recht x 35.336 Auto x 23.276 Verkehr x 1.880

denecke
beantwortet von denecke am 29. November 2008 00:18
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Schwächeren Verkehrsteilnehmern ist immer Vorrang zu gewähren.

Kommentar von Ruedi am 31. März 2009 18:15

Gequirlte... -.-

Kommentar von 43553965c7e2688424c8901748681a6fsmalldenecke am 1. April 2009 12:26

Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr sind genauso zu beachten wie Höflichkeit und Respekt bei der Kommentierung von Antworten. Da deine anderen Antworten das gleiche aussagen wie meine Antwort, bis auf das Vorfahrtsrecht beim Geradeausfahren, welches ich nicht separat erwähnt habe, ist dieser Kommentar für mich nicht nachvollziehbar. Und selbst wenn das Fahrzeug geradeaus fährt und der Fußgänger sich bereits auf der Fahrbahn befindet, würde ich dennoch bremsen, denn eine ca. 75kg schwere Kühlerfigur verursacht erhöhten Treibstoffverbrauch.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 29. November 2008 00:16
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Autos

Kommentar von D987caf9014a26fc1e12ca594a12f2c3smalldonnerunddoria am 29. November 2008 00:19

richtig, nur wenn ein Zebrastreifen da ist, hat der Fussgänger per Handzeichen "Vorfahrt" ---> DH ;o)))

Kommentar von 16b64e044c8a8587411ed9b09661c187smallBenjy am 1. Dezember 2008 08:12

Dann wärt ihr bei der Fahrprüfunf aber durchgefallen...

Kommentar von 16b64e044c8a8587411ed9b09661c187smallBenjy am 1. Dezember 2008 08:16

neee, moment. sorry. Beim Abbiegen musst Du Fußgänger und Radfahrer durchlassen. Beim geradeausfahren natürlich nicht...


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 30. November 2008 08:35
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Ich kenne es so, dass KFZ die Vorfahrt auf der Straße haben und die Fußgänger diese Straße überqueren können, wenn Sie frei ist.

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Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 29. November 2008 07:24
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§ 38 STVO (Straßenverkehrsordnung):

Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest .... verwendet werden.

Für Fußgänger gilt beim Überqueren von Straßen § 25 STVO.

(3) Fußgänger haben Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten, und zwar, wenn die Verkehrslage es erfordert nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293). Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, so sind dort angebrachte Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 29. November 2008 07:28

§26 Fußgängerüberwege

(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den Fußgängern sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig müssen sie warten.


anonym
beantwortet von Freiberuflerin am 29. November 2008 03:00
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oh ich weiß das der Fussgänger immer Vorrecht hat, es sei denn er springt plötzlich und unerwartet vor dem PKW, wenn dieser auf seiner gleichen Höhe ist. Dann hat der Fussgänger Schuld, da er einen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr vorgenommen hat. Solange der Fussgänger aber Sichtbar ist, muß man damit rechnen, das er eine Unüberlegte Handlung tätigen kann. Das Heißt angemessene Geschwindigkeit, die bei Unvorhergeschehnisse Kontrollierbar ist. Ansonsten ist man mit Schuld, oder sogar wegen Fahrlässigkeit dran. Egal ob ein Zebrastreifen, eine Fussgängerampel vorhanden ist und der Fussgänger sie nicht nutzt. Ein Fussgänger ist immer sehr früh erkennbar, wenn er nicht gerade direkt hinter einer scharfen Kurve, hinter einem Hinterniss oder parkendem PKW hervortritt auf die Fahrbahn.

Kommentar von Ruedi am 31. März 2009 18:28

Blödsinn, weil total pauschaliert.


anonym
beantwortet von peterefpunkt am 29. November 2008 00:21
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Ist das eine Ampel, die den Fahrzeugverkehr regelt (Einmündung, Kreuzung) oder ist es eine reine Fußgängerampel?

Kommentar von C3bd3b6526217119a03bb9a704ee61dcsmallAmelie07 am 29. November 2008 16:07

Habe es bei beidem erlebt... so oder so, ich weiß einfach nicht, was richtig ist.


anonym
beantwortet von chmoti88 am 29. November 2008 00:19
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also an Hauptstraßen denke ich autos nebenstraßen Fußgänger aber sonst eigentlich rücksicht nehmen ist das beste um sich ärger zu ersparen

Kommentar von Ruedi am 31. März 2009 18:23

Wenn man abbiegt und die Fußgänger wollen die Straße überqueren, in die man einbiegen will, haben die Fußgänger grundsätzlich das Vorrecht. Wenn man geradeaus weiterfährt, haben die Fußgänger, die die Straße überqueren möchten, Wartepflicht. Ich glaube, bei abknickenden Vorfahrtsstraßen gibt es eine Ausnahme. Muss mich da nochmal schlau machen.

Kommentar von Ruedi am 31. März 2009 18:29

Immer, wenn man an einer unbeampelten Kreuzung abbiegen will, haben die Fußgänger das Vorrecht, welche die Straße überqueren wollen, auf die man abbiegen will. Will man selbst jedoch geradeaus fahren und Fußgänger wollen die Straße überqueren, müssen diese warten.


Angelflight
beantwortet von Angelflight am 29. November 2008 00:18
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Dann gilt es wie am Zebrasteifen, du kannst, musst aber nicht halten. Aber besser du tust es, schon aus Rücksicht für die Fußgänger.

Kommentar von D42bec3d672bb914d6189c044a95eb0bsmallguslan am 29. November 2008 00:42

Das ist falsch!!! Du musst am Zebrastreifen anhalten, siehe StVO §26
(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den Fußgängern sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
(2)Stockt der Verkehr, so dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten.
(3)An Überwegen darf nicht überholt werden.
(4)Führt die Markierung über einen Radweg oder einen anderen Straßenteil, so gelten diese Vorschriften entsprechend.

Kommentar von Ruedi am 31. März 2009 18:20

Mädchen, Mädchen, geh bitte zurück in die Fahrschule!!! Am Zebrastreifen MUSS grundsätzlich jedes Auto anhalten, wenn ein Fußgänger das Überqueren desselbigen anzeigt! Wer hat Dir denn so einen Blödsinn erzählt?!?!? Fährst Du auf einer 3spurigen Autobahn auch immer in der Mitte, weil die rechte Spur nur für LKW gedacht ist?!?! Wenn die Ampel ausgeschaltet ist, dann verhält es sich an der Kreuzung genau so wie an jeder anderen, unbeampelten Kreuzung!


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