Wer haftet, wenn die Frontscheibe des Autos kaputt geht weil von einem LKW ein Gegenstand (vermutlich kleiner Stein) geflogen ist? Und wie kann ich beweisen, daß es dieser LKW war?

Das kannst Du meist nicht beweisen und deshalb hilft hier nur die Kaskoversicherung.

Das wird von den Versicherungen als "unabwendbares Ereignis" definiert. Entweder haftet der Verursacher (der LKW-Fahrer, den du wohl kaum noch erreichst und identifizieren kannst) oder dann deine Teil-Kasko-Versicherung. Ein Tipp: Geh nicht zu "CarGlass"; sie lassen dich den Schaden abtreten (nehmen deine Versicherung in Anspruch) und verlangen von dir den dreifachen Preis; du denkst, du sparst und zahlst trotzden noch doppelt soviel wie die Reparatur eigentlich kostet. Bei mir wollte "CarGlass" neben der Versicherungs-Inanspruchnahme statt 620,- € nur 420,- € haben. Gekostet hat der Austausch in einer anderen Werkstatt 120,- € + Scheibe (100,- € für Originalscheibe BMW).

Der Nachweis wird sehr schwierig, wenn nicht gar unmöglich sein. Deine Teilkasko, sofern abgeschlossen, übernimmt die Reparatur bzw. den Ersatz der Scheibe.
Die eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung fällt übrigens nicht an, sofern die Windschutzscheibe nach einem speziellen Verfahren repariert werden kann.
Wenn Du keinen Beifahrer hast, der das bezeugen kann, wird's wohl schwierig - auch wenn eigentlich der LKW-Fahrer (bzw. seine Versicherung) haften müßte.
Die Teilkasko übernimmt Deinen Schaden an der Windschutzscheibe. Deine Prozente in der Versicherung bleiben unberührt.

ab zu carglass, oder ähnlichen firmen, die rechnen mit deiner teilkasko ab.
wie willst du beweisen, dass der stein wirklich von diesem lkw hochgeschleudert wurde? er könnte genauso gut von ihm abgelenkt worden sein auf seinem flug über die autobahn...no chance
In diesem Fall spricht man im Haftpflicht von der Höheren Gewalt.Du wirst keinerlei Chancen haben den LKW-Fahrer haftbar machen zu können.Hier springt die Kasko ein.

Wenn der Stein von der Ladefläche gefallen ist, weil diese unsachgemäß beladen war, hast Du schon gute Chancen. z.B. bei einem Kieslaster. Dazu brauchst Du aber am besten auch Zeugen. Wenn keine Zeugen dabei waren so müßte Uhrzeit, Ort (Autobahnkilometer oder ähnliches), Fahrtrichtung u.s.w. mit angegeben werden. Dann kannst Du evtl.Erfolg haben.
Wenn der Stein nur "hochgeschleudert" wurde dann vergiß das ganze. Der LKW Fahrer kann doch auch nichts dafür !!!
Auch Du könnstet mit Deinem Wagen mal einen Stein "hochschleudern" der auf der Straße liegt.