Wer erklärt eigentlich in Deutschland gegebenenfalls einen Krieg? Der Bundestag?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Bundespräsident kann - sobald die Feststellung des Verteidigungsfalls verkündet und das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird - mit Zustimmung des Bundestages oder (im Falle von dessen Handlungsunfähigkeit) mit Zustimmung des Gemeinsamen Ausschusses völkerrechtliche Erklärungen über das Bestehen des Verteidigungsfalls abgeben. Er kann insbesondere erklären, dass sich Deutschland mit dem Angreifer im Kriegszustand befindet. Die Abgabe dieser Erklärungen ist allerdings erst zulässig, wenn das Bundesgebiet tatsächlich angegriffen wird. Ist zwar der Verteidigungsfall im normalen Verfahren festgestellt, der Angriff aber noch nicht erfolgt, so findet diese Regelung (noch) keine Anwendung.

Beim Verteidigungsfall handelt es sich nach Artikel 115 a des Grundgesetzes um "die Feststellung, dass das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht."[1] Die Feststellung des Verteidigungsfalles obliegt dem Bundestag; der Bundesrat muss zustimmen. Der entsprechende Antrag muss von der Bundesregierung gestellt werden. Die Feststellung im Bundestag erfolgt mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens aber mit den Stimmen der absoluten Mehrheit der Gesamtzahl seiner Mitglieder. Im Bundesrat ist die absolute Mehrheit der Stimmen erforderlich.

Die angreifende Macht muss dabei nicht mit Truppen die Grenzen der Bundesrepublik überschreiten. Fernwaffenbeschuss etwa genügt schon zur Feststellung des Angriffes.

Die Feststellung, dass ein Angriff unmittelbar bevorstehe, ist nicht unproblematisch, da hierbei die politische und strategische Situation sowie die Absichten des potenziellen Angreifers analysiert werden müssen, wobei stets die Gefahr der Fehleinschätzung besteht. In jedem Fall muss es konkrete Verdachtsmomente geben, dass ein solcher Angriff mit großer Wahrscheinlichkeit erfolgen wird.

http://de.wikipedia.org/wiki/Verteidigungsfall

Die Bundesregierung!

Niemand. Der Bundestag kann den Verteidigungsfall erklären (mit 2/3 Mehrheit), in diesem Fall übernimmt der Bundeskanzler die Befehlsgewalt über die Streitkräfte vom Verteidigungsminister. Allerdings kann der Bündnisfall eintreten (erstmals in der Geschichte der NATO am 12. September 2001 erfolgt), in welchem Fall die BRD gegenüber ihren Partnern zum Beistand verpflichtet ist. Ein Angriff (und somit eine formelle Kriegserklärung ohne selbst angegriffen worden zu sein) ist per Verfassung ausgeschlossen.

Dudy1 
Fragesteller
 06.11.2009, 13:46

Ach deshalb drucksen die Politiker so rum mit Krieg/nicht Krieg in Afghanistan! Da müsste erstmal die Verfassung geändert werden!!

verteidigungsminister vllt.

der taliban

leo1991  06.11.2009, 13:21

ansonsten vllt. der außenminster...aber das wird natürlich strengstens mit der gesamten regierung und dem militär abgestimmt