Wer darf den Namen bestimmen
Hallo, ich bin zwar erst am Anfang der Schwangerschaft aber schon gibt es mit dem Kv Streit. Wir sind getrennt und er besteht darauf das das Kind seinen Namen trägt. Nun würde ich mich darauf einlassen das wir geteiltes Sorgerecht haben und würde dies dann auch schon vor der Geburt erklären. Aber wie läuft das dann mit dem Namen kann er den dann bestimmen oder braucht er dafür meine Erlaubnis und wie sieht das dann aus wenn er deshalb vor Gericht geht damit hat er auch schon gedroht.
12 Antworten
Den Vornamen darf das sorgeberechtigte Elternteil aussuchen, sind beide Elternteile berechtigt, sollten diese sich auf einen doppelnamen einigen (Eva-Maria). Sollte der Name des Kindes nach ablauf einen Monats nicht feststehen, ist das Standesamt verpflichtet, dies dem zuständigen Familiengericht mitzuteilen. Das Familiengericht überträgt das Namensbestimmungsrecht einem Elternteil. Bei Nachnamen wird ähnlich verfahren.. D.h. Wenn du für das Kind sorgeberechtigt bist, wird es auch deinen Namen bekommen... (außer du willst es anders ;-)
hab ich dann auch kapiert und korrigiert ;-) ist aber ähnlich bzw. genau das selbe mit nachnamen :)
bzw.:
- Sie sind miteinander verheiratet und führen einen Ehenamen. Das Kind erhält dann Ihren Ehenamen als Geburtsnamen.
- Sie sind miteinander verheiratet, führen aber keinen Ehenamen. Sie können dann entweder den Familiennamen der Mutter oder des Vaters zum Geburtsnamen des Kindes bestimmen.
- Sie sind nicht miteinander verheiratet und ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht für das Kind. Dann erhält das Kind dessen Familiennamen.
- Sie sind nicht miteinander verheiratet, haben aber das gemeinsame Sorgerecht. Dann können Sie entweder den Familiennamen der Mutter oder des Vaters zum Geburtsnamen des Kindes bestimmen.
ah ok, danke.
stellt sich die Frage: bekommt der Vater automatisch zuerst auch das sorgerecht, wie einer der verheiratet ist oder hat ein single-papa diese recht erstmal nicht?
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden: Ab sofort müssen sich ledige Mütter das Sorgerecht mit dem Vater ihres Kindes teilen, sofern dieser das Sorgerecht a) einklagt und b) ein Gericht die Annahme vertritt und somit auch bestätigt, dass das Kind von einem gemeinsamen Sorgerecht profitiert bzw. dieses gemeinsame Sorgerecht maßgeblichen und vor allem positiven Einfluss auf das Wohlergehen des Kindes nehmen wird.
so wohl heißen: Vater muss zuerst klagen auf sorgerecht und wenn er gewinnt, kann er klagen wegen namen, oder? Ich glaube nicht, dass er 2x vor gericht gewinnt, aber sag niemals nie.....
quatsch
I LOVE IT! meckern, aber nicht sagen, was falsch sein soll..... Im Übrigen sehe ich noch nicht, worin sich unsere texte unterscheiden
Eigentlich wird der Name von beiden ausgesucht. Wenn Ihr allerdings getrennt seid, dann würde ich sogar sagen, such du den Namen aus. Wer kann schon wissen, ober er immer für das Kind da sein wird.
den nachnamen des kindes legt fest wer das sorgerecht hat. kläre das sorgerecht dann, wenn du das für richtig hältst. wenn ihr eh nicht heiraten werdet, warum soll das kind dann seinen namen tragen? er kann gerne vor gericht gehen, dort erlangt er frühestens einige monate nach der geburt das gemeinsame sorgerecht. den nachnamen des kindes kann er danach versuchen zu erstreiten, hat aber keinen erfolg.
Du entscheidest bei der Geburt, ob Du den Kindsvater eintragen lässt. Da ihr euch das Sorgerecht teilen wollt, musst Du ihn natürlich eintragen lassen, sonst hast Du keinerlei andere Ansprüche an ihn. Erkennt er die Vaterschaft an, bekommt das Kind seinen Namen. Denke es geht um den Nachnamen?!?
falsch, nur weil er die vaterschaft anerkennt, kriegt das Kind nicht automatisch seinen Nachnamen. Das entscheiden beiden Elternteile die zu gleichen Teilen sorgeberechtigt sind zusammen.
Das Kind sollte unbedingt den Familinennamen bekommen, von dem Elternteil, wo es lebt! Sonst haste später immer stress und musst erklären, warum dein Kind einen anderen Namen hat, als du.
Frau MÜLLER...der Sebastian SCHULZ ist krank.....Bitte aus der Kita abholen.
nee is doof
Lass ihn doch vor Gericht gehen! Glaube nicht, dass der Richter dem Kind, was bei dir lebt, seinen namen geben wird. außerdem........wenn das kind geboren wird, wird das krankehaus vor und nachnamen dem standesamt melden und dort wird es dann offiziell eingetragen. HINTERHER kann der erzeuger gerne zum richter rennen.....sein geld! nicht deins!
Eva-Maria jep schon ok, geht hier aber um familiennamen. :)