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Wer bezahlt? Privat-Haftpflicht oder KFZ- Haftpflicht wenn Auto Ölflecken macht?

gefragt von dine4420 am 26.11.2008 um 21:56 Uhr

Die Motorölflecken auf den Steinen bekomm ich so nicht mehr raus, nun frag ich mich wer die Reinigung oder die neue Pflasterung bezahlt! KFZ-Haftpflicht oder Privat Haftpflicht?

LG

Nadine

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Haftpflichtversicherung x 628 Versicherungen x 562 Haftpflicht x 413 Schadensfall x 31

anonym
beantwortet von schorschi1947 am 12. Mai 2009 06:34
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Die Kfz-Haftplichtversicherung gewährt Versicherungsschutz für Schäden, die durch den Gebrauch des KFZ verursacht werden. Ansprüche Dritter! Es gibt Ausnahmen in der Privathaftpfl.Versicherung, wenn der Verursacher nicht Halter,Fahrer oder Eigentümer ist. Häufiges Beispiel: Du steigst als Beifahrer aus, beachtest nicht einen Radfahrer, der dann gegen die gerade geöffnete Tür fährt.Ist der berechtigte Fahrer anwesend, hat der Geschädigte die Möglichkeit, gegen beide Ansprüche zu richten.Die Privathaftpflichtvers. gewährt Vers.Schutz.Das Verlieren von Oel gehört zu dem Gebrauch eines Kfz, also Deckung und Bezahlung berechtigter Forderungen. Das die Provinzial hier den Schadenfreiheitsrabatt nicht belastet, kann ich so nicht nachvollziehen.


peterclahsen
beantwortet von peterclahsen am 27. November 2008 11:25
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Wer hat denn die Flecken gemacht ? Wohl das KFZ, dann muß die auch zahlen. Der Nachteil ist nur, dass Du dann mit Deinem Rabatt höher gestuft wirst. Gruß Peter Clahsen


anonym
beantwortet von jensn87 am 27. November 2008 08:48
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kann dem auch nur zustimmen; die Kfz-Haftpflicht tritt dafür ein, und dann wirst du im nächsten Jahr hochgestuft; bei der Provinzial ist das jetzt NEU kostenfrei mit enthalten... nützt leider jetzt nur nichts mehr...


anonym
beantwortet von Candlejack am 27. November 2008 08:15
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Sobald es um Schäden geht, die mit oder vom Auto verursacht werden, ist es die Kfz-Versicherung (§ 823 BGB i.V.m. § 7 StVO). Die private hält sich da raus. Die Kfz-Haftpflicht ist für Schäden da, die das Auto verursacht. Die Kasko für Schäden, die am Auto gemacht werden. Also keine Sache für die Kasko. Die Frage ist eine ganz andere: wo sind diese Flecken ? Wenn die bei einem Freund, der Familie, dem Nachbarn gemacht wurden und die das reparieren müssen, dann kommt die Haftpflicht - weil ein anderer (Dritter) geschädigt wurde. Wenns Flecke auf dem eigenen Grundstück sind, wurde kein Dritter geschädigt. Das sind Eigenschäden und damit kaum über die Haftpflicht zu regeln.


anonym
beantwortet von Rolfe am 26. November 2008 22:17
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Wegen der Betriebsgefahr des Autos, die auch beim Parken vorhanden ist, zahlt das die Kfz.-Haftpflichtversicherung.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 26. November 2008 22:01
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Kfz.-Haftpflicht-Versicherung

Kommentar von dine4420 am 26. November 2008 22:03

Steigen dann die Prozente???

Kommentar von Rolfe am 26. November 2008 22:19

Ja, leider - wie bei jedem anderen z.B. Unfallschaden auch.


anonym
beantwortet von docbde am 26. November 2008 21:57
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KFZ-Haftpflicht, da die Ölflecken ja in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen.

Kommentar von dine4420 am 26. November 2008 22:01

reicht da die normale kfz haftpflicht oder muss man da teil kassko o.ä. haben??

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 26. November 2008 22:01

die Teilkasko nutzt gar nichts...

Kommentar von docbde am 26. November 2008 22:14

normale haftpflicht


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