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Wer bezahlt das Brautkleid?

gefragt von FinestLaDy am 09.09.2008 um 0:42 Uhr

Zahlt die Braut oder der Bräutigam das Brautkleid?

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Hochzeit x 2.186 brautkleid x 75

Luise
beantwortet von Luise am 9. September 2008 00:46
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Die Braut das Kleid, der Bräutigam seinen Anzug.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 9. September 2008 01:18

so und nicht anders!


anonym
beantwortet von tonks am 9. September 2008 00:45
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Ich würde mir mein Kleid selbst kaufen.

Kommentar von condor56 am 9. September 2008 00:50

dann gehört es dir. Zum Wiedergebrauch...

Kommentar von tonks am 9. September 2008 00:54

Gehört es mir denn nicht, wenn es jemand Anderes bezahlt ?!

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 9. September 2008 01:10

Die Frage war nicht wer es kauft, sondern wer es bezahlt.

Kommentar von tonks am 9. September 2008 22:05

Was ich kaufe, bezahle ich auch.

Kommentar von C6072ad52c366f0eb4b78d742522df61smallabibremer am 11. Oktober 2008 16:35

ts,ts, -kleinlich!


Smash
beantwortet von Smash am 9. September 2008 00:48
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Es ist alte Tradition, jedenfalls bei uns in Norddeutschland, daß der Brautvater für die Kosten der Hochzeit aufkommt. In heutiger Zeit hält man sich oft nicht mehr daran. Es kommt auf die jeweilige finanzielle Situation an. Ich würde auch erwarten, daß die Familie den Bräutigams oder dieser anbietet sich an den Kosten zu beteidigen im Rahmen seiner Möglichkeiten, es sei denn der Brautvater ist finanzielle sehr gut gestellt, dann hält man sich an die Tradition.


italofila
beantwortet von italofila am 9. September 2008 00:52
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die Braut bzw. ihre Eltern


anonym
beantwortet von dwarf am 9. September 2008 00:44
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Ist egal, eigentlich die Braut oder ihre Eltern. Aber es gibt auch Männer die es zahlen oder gezahlt haben.


oarhellger
beantwortet von oarhellger am 9. September 2008 00:44
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Der Brautvater.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 9. September 2008 00:43
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Traditionell die Brautmutter

Kommentar von condor56 am 9. September 2008 00:55

...die soll ihren alten Schlempen behalten...


pippi60
beantwortet von pippi60 am 9. September 2008 00:44
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Das kommt auf die finanzielle Situation an!


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 9. September 2008 00:43
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Der Bräutigam kann ruhig alles zahlen.

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 9. September 2008 00:45

DH

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 9. September 2008 00:46

...damit du nach oben kommst

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 9. September 2008 01:04

Soviel Humor bin ich hier nicht gewohnt.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 9. September 2008 01:18

??? damit er sich schon mal daran gewöhnt ???

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 9. September 2008 01:20

Genau, Raimund....lach

Kommentar von Cfd64619e8bf149b6ec040eec99b6c67smallAndy81m am 9. September 2008 02:34

Der Mann muss ja auch die Scheidung und alles zahlen, dann kann er auch ruhig die Hochzeit komplett bezahlen oder wie hab ich das zu verstehen?

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 9. September 2008 13:51

Ihr habt es erfasst!

Kommentar von dwarf am 11. September 2008 12:10

@Andreas Zollner, dies stimmt so nicht, ich und auch jede Menge anderer Frauen mussten oder müssen für ihre Scheidung und das Drumherum aufkommen.


GrueneFee
beantwortet von GrueneFee am 9. September 2008 00:43
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Die Braut. Er bezahlt dafür den ganzen Rest kicher ;)


anonym
beantwortet von condor56 am 9. September 2008 00:49
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gebraucht oder neu...?


anonym
beantwortet von cougarweibchen am 10. September 2008 20:18
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Die Braut oder ihre Eltern.


kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 9. September 2008 10:34
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der bräutigam so kenn ich das.

LG


Mismid
beantwortet von Mismid am 9. September 2008 09:01
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normal die Braut. Wer was innerhalb der Hochzeit bezahlt, dafür gibt es keine Vorschrift. Das macht man so wie man es kann


thehop
beantwortet von thehop am 9. September 2008 02:26
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Heutzutage werden die Kosten normalerweise geteilt bzw. je nach "Reichtum" der Familien aufgeteilt - betrifft wohl auch die sog. MITGIFT bzw. HEIRATSGUT.


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