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Wenn man nach der Schule Arbeitslos ist was dann?

gefragt von Himmelsmensch am 21.10.2009 um 4:48 Uhr

Bekommt man dann Hartz IV oder was genau bekommt man da? Ich mein irgendwas muss man ja bekommen, meine mum meinte man muss erst 3 jahre gearbeitet haben oder so, aber wenn man keine arbeit hat was dann? verhungern dann alle anderen und schlafen auf der straße?

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Geld x 22.582 Gesellschaft x 1.937 HartzIV x 188

anonym
beantwortet von Slizia am 21. Oktober 2009 04:55
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Nein. Melde Dich beim Arbeitsamt lehrstellensuchend. Darüber bekommst du einen Bescheid. Den gibst Deiner Mum, die geht damit zur Familienkasse und beantragt zunächst die Fortzahlung des Kindergeldes. Sollte ihr Einkommen zu gering sein, um Euren Bedarf zu decken und alle anderen Möglichkeiten (Wohngeld etc.) ausgeschöpft sein, kann Deine Mutter Zuschuss zum Lebensunterhalt Eurer Bedarfsgemeinschaft bei der Arge beantragen. Du kannst da leider so gut wie gar nichts tun, außer, Dich dann bitte auch wirklich zu kümmern, wenn das Arbeitsamt auf Dich zukommt. Denn damit entlastest du Deine Mutter in dem Falle sehr, da sie, solange ihr Zuschüsse bekommt, eine Menge, nicht sehr schöne, Behördengänge erledigen muss. Viel Glück für Deine Zukunft!

Kommentar von Himmelsmensch am 21. Oktober 2009 04:56

Nene es geht nicht um mich ich hatte mich das nur gerade gefragt, weil meine mum meinte darum gibt es obdachlose. Ich konnte das irgendwie net glauben

Kommentar von Slizia am 21. Oktober 2009 05:00

Das stimmt so auch nicht ganz. Obdachlose Jugendliche sind in der Mehrzahl gar nicht im rechtlichen Sinne "wirklich" obdachlos. Leider wird ihnen nur oft von den Eltern das Wohnen in der gemeinsamen Wohnung zur Hölle gemacht (in Einzelfällen allerdings auch verständlicherweise). Erwachsene Obdachlose kommen meist aus Verschuldung (Harzt4 deckt keine alten Schulden) oder aber aus einer dumm gelaufenen Beziehungskiste (in die Wohnung eines Partners eingezogen, der den Betreffenden dann rausgeworfen hat). Alternativen gibt es immer, doch die meisten sind sehr demütigend und einige Menschen gehen lieber auf die Straße betteln als auf den Ämtern. Und das meine ich durchaus nicht negativ.


nixpacka
beantwortet von nixpacka am 21. Oktober 2009 04:57
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dann sitzte wie wir alle um 4 uhr morgens vorm rechner...rofl

Kommentar von Slizia am 21. Oktober 2009 05:07

Made my day ... ääääh night


anonym
beantwortet von ivonne82 am 21. Oktober 2009 19:26
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deine eltern sind für dich unterhaltspflichtig bis du 25 bist... nur wenn deine eltern zu wenig einkommen haben können sie harz4 beantragen. du musst bei deinen eltern wohnen.


emjay
beantwortet von emjay am 21. Oktober 2009 06:25
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Wo ist denn jetzt dein Problem? Ich denke du hast im Lotto gewonnen?


Raller
beantwortet von Raller am 21. Oktober 2009 06:21
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Du bekommst bist du 25 Jahre alt bist und keine Lehrausbildung hattest eigentlich nichts. Deine Eltern müssen für dich aufkommen. Wir hatten erst so einen Fall in unserer Bekanntschaft.


hustenkill
beantwortet von hustenkill am 21. Oktober 2009 05:54
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meld dich doch gleich zum bund.


aleyna12345
beantwortet von aleyna12345 am 21. Oktober 2009 05:21
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wie alt bist du denn


Drahreg
beantwortet von Drahreg am 21. Oktober 2009 04:57
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Kann nur sein, wenn Du noch zuhause wohnst, dass du erstmal nicht ausziehen kannst, weil das Amt sagt, du kannst zuhause weiter wohnen und die Miete nicht zahlen würde. ansonsten aber kriegst du Hartz-IV. 350 ,- Euro gibts nur, wenn du alleine schon in deiner eigenen Wohnung wohnst und quasi "Haushaltsvorstand" bist. 3 Jahre arbeiten muss man für einen Anspruch auf Arbeislosengeld - ein Jahr. Nach 3 Monaten hast du Anspruch auf einen Monat ALG 1. ALG 2 (Hartz IV) gibts allerdings auch nur, wenn alle, die zusammen im haushalt wohnen, unter dem Satz liegen von 311,- Euro pro Person (2hundertundnochwas bei Kindern).


suesszahn
beantwortet von suesszahn am 21. Oktober 2009 04:55
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als erstes wird mal geschaut was deine eltern verdienen...die sind dir gegenüber unterhaltsplichtig !!!

Kommentar von Himmelsmensch am 21. Oktober 2009 05:00

Wielange ist sie unterhaltspflichtig?

Kommentar von 42569b043137a5970e672a201383e1e6smallsuesszahn am 21. Oktober 2009 05:03

laut meiner info bis du 25 bist !!! aber da bin ich nicht sicher...

Kommentar von Slizia am 21. Oktober 2009 05:06

Bis zum Ende einer Berufsausbildung. Und zwar der ersten.


aleyna12345
beantwortet von aleyna12345 am 21. Oktober 2009 04:52
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du bekommst harz 4 und zwar etwas mit 349 wenn du nicht verheiratet bist bei verheirateten 311 euro die miete wird bezahlt und gas auch strom muss du selber bezahlen wenn du ne erste wohnung hast dann bekommst auch die anschauffungskoste. Ich hoffe die frage ist beantwortet Grüßle

Kommentar von Himmelsmensch am 21. Oktober 2009 04:54

Und wie ist das mit einer eigenen Wohnung? Ich mein ab wann bekommt man denn eine wohnung bezahlt? Man könnte ja theoretisch auch zuhause wohnen

Kommentar von 6db84e7d75078d9b56fdb7cf80ad57cdsmallMajonF am 21. Oktober 2009 05:01

Dann müssteste nur deinen Mindestsatz bekommen.

Hi!!! Lang nich gelesen.

Kommentar von Himmelsmensch am 21. Oktober 2009 05:03

oh hey =)


TheFrog
beantwortet von TheFrog am 21. Oktober 2009 04:50
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Wenn du weder Zivildienst, noch Bundeswehr machst und keine Ausbildung oder ein Studium in Aussicht dann solltest du dich beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Die versuchen dann einen Job für dich zu finden.

Kommentar von Himmelsmensch am 21. Oktober 2009 04:51

Ja aber in der zeit wo man arbeitslos ist, ich meine man kann sich ja net von den zetteln ernähren die das arbeitsamt einem schickt

Kommentar von A18e11f6918713a5dee3f4768025c742smallTheFrog am 21. Oktober 2009 04:57

Sofern Deine Eltern genug verdienen müssen sie in der Zeit für Deinen Unterhalt sorgen wenn ich mich nicht irre.

Kommentar von Slizia am 21. Oktober 2009 05:03

Müssen sie. Aber sie müssen ihm/ihr keine eigene Wohnung spendieren.


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