Wenn man eine Reha über die Rentenversicherung macht, bekommt man das dann bei der Rente später etwas abgezogen oder angerechnet?

4 Antworten

Hallo,

während derzeit als Umschüler mit Unterhaltsgeld werden Rentenversicherungsbeiträge angerechnet, also eine aktive Phase, die deiner Rente zu gute kommt.

Beste Grüße

D. Gall

du bist in einer reha arbeitsunfähig geschrieben.. du bekommst also das gleiche, als wärest du krankgeschrieben.

Hallo Schneeburg82,

Sie schreiben:

Wenn man eine Reha über die Rentenversicherung macht, bekommt man das dann bei der Rente später etwas abgezogen oder angerechnet?

Antwort:

Im Zusammenhang mit einer DRV-REHA wird Ihrem Rentenkonto weder etwas abgezogen noch angerechnet!

Was passiert mit Rentenbeiträge

Antwort:

Solange Sie in einem pflichtversicherten Arbeitsverhältnis stehen und Ihr Arbeitgeber weiterhin regelmäßig die Beiträge über die Krankenkasse liefert, passiert nichts weiter!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/03_Familie_und_Kinder/02_Rehabilitationsangebote/04_Antrag_und_Ablauf_einer_Reha/Antrag_und_Ablauf_einer_Reha_node.html

Auszug:

Im Allgemeinen nicht wesentlich. Als Rehabilitand müssen Sie für Ihre spätere Rente keine größeren Einbußen befürchten. Auch wenn Sie über längere Zeit oder mehrfach eine Rehabilitation in Anspruch nehmen, wirkt sich dies nicht erheblich auf Ihre Rentenhöhe aus. Zeiten einer Rehabilitation sind Beitragszeiten, wenn Sie als Versicherter Übergangsgeld beziehen und im letzten Jahr vor der Rehabilitation zuletzt pflichtversichert waren.

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Im Zweifelsfall fragen Sie einfach bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt nach!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad