Wenn man als Azubi Kündigt oder gekündigt wird und seine Berichtshefte seid langer, langer Zeit nicht geschrieben hat, muss ich die dann trotzdem nachschreiben?
Bin Hotelfachmann im letzten Ausbildungsjahr. Will nun Kündigen, weil kein Personal mehr da ist, jeder andere Krank macht und/oder selbst gekündigt hat. Ich mach zu viele Überstunden. Habe seid 1/2 Jahr meine Berichte nicht geschrieben. Diese müssen bis zur Abschlussprüfung bei der IHK vorliegen.
Wenn ich Kündige und mein letztes Lehrjahr in einem anderen Betrieb wiederholen will, muss ich das dann vom alten Arbeitgeber Unterschreiben lassen, oder fange ich da dann einfach ein neues Berichtsheft an?
5 Antworten
Gehe zur IHK und schildere es, wie es bei Euch im Hotel abläuft. Da die IHK die Prüfung mit abnimmt, sollte sie ein Interesse haben, Dir zu helfen.
Viel Erfolg
Sieht beim neuen Arbeitgeber nicht besonders toll aus wenn du anfängst und dann sagst "achso ihr müsst mir noch die Berichte vom letzten halben Jahr unterschreiben" ich würde sie noch vom alten Betrieb unterschreiben lassen. Und erst kündigen wenn du eine sichere Zusage hast. Sonst stehst du nachher noch ohne betrieb da.
Das kommt darauf an ob der Prüfungsausschuss die Berichtshefte sehen will. Unter Umständen wirst Du vielleicht nicht zur Prüfung zugelassen.
Das kannst Du aber bei Deinem Klassenlehrer oder der zuständigen Kammer erfahren.
Schau hier rein:
https://prozubi.de/blog/2014/03/19/das-berichtsheft-fur-azubis
MfG
Das das Berichtsheft Voraussetzung zur Prüfungszulassung ist, Hast Du die Wahl. Schreiben und Zulassung oder nicht schreiben und keine Prüfungszulassung. siehe Berufsbildungsgesetz
Schreib's einfach schnell mit dem Berichtsheft Generator. Sollte der erste Link bei Google sein.