Camoli am 27.05.2009 um 17:09 Uhr
... nackt die Tür aufmachen würde, wäre das irgendwie strafbar? Erregung öffentlichen Ärgernisses oder dergleichen? ! Nur eine Interessens-Frage :-) !

Ich denke nicht. Es ist deine Wohnung und dort kannst du herum laufen wie du möchtest.
Du darfst ja auch nackt Auto fahren jedoch darfst du nicht nackt zu deinem Auto laufen! Also im Auto ausziehen und die Freiheit genießen.
Der Postbote sollte froh sein über die Abwechslung. Egal wie du aussiehst.

Hab ich einmal gemacht, aber dann standen auf einmal die zeugen jehovas vor der tür....
hi, hi...
kommt drauf an wie du aussiehst, vielleicht freut er sich ja.

Warum sollte das strafbar sein? Das ist beim Postboten "Berufsrisiko"!

den satz: stecken sie die briefe einfach in den schlitz" würd ich weglassen! ^^
goodboy21 am 26. Juli 2009 22:24 xD

Nein wieso auch is ja deine Angelegenheit wennst drauf stehst

nein wäre es nicht...du darfst auch nackt autofahren...!!!
Camoli am 27. Mai 2009 17:12 löl ernsthaft?
das wäre für den Postboten eine Zumutung!
Camoli am 27. Mai 2009 17:13 Das war nicht meine Frage.
Ja, das erstgennante, und Belädtiugung noch dazu. Was hat man davon ?

kommt drauf an wie du aussiehst. dann könnte auch noch körperverletzung und seelische grausamkeit dazu kommen...
aber ernsthaft, wenn der postbote sich nicht dadurch belästigt fühlt, who cares? wo kein kläger da kein richter.

Das könnte tatsächlich als Sexuelle Belästigung durchgehen. Ist aber eher unwahrscheinlich. Sicher würde er das eher mit Humor nehmen ;)
mmmmh...du darfst grundsätzlich niemanden zwingen dich nackt zu sehen.

Siehst du gut aus ist es ok, wenn nicht ist es eine Nötigung im schlimmsten Fall eine Körperverletzung wenn dem Zusteller danach die Augen schmerzen ;-)

Vielleicht freut er sich ... oder auch nicht, käme auf den Versuch an ... : - )