Wenn fahrräder vorm notausgang stehen darf ich sie dann 1 meter oder so zurseite stellen damit sie nicht mehr im weg stehen?

6 Antworten

Du darfst sie natürlich 1 Meter zur Seite stellen.

Um die Angelegenheit jedoch nachhaltig und dauerhaft aus der Welt zu schaffen solltest du den Hausverwalter darauf ansprechen. Der Hausverwalter ist für die Einhaltung und Durchführung der Brandschutzverordnungen in Gemeinschaftseigentumen mit verantwortlich.

Wenn der Hausverwalter nicht spurt kann er strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Aber so etwas ist in der Regel natürlich gütlich zu regeln. Du solltest ihn auf die Einhaltung der Brandschutzverordnung ansprechen und konsequent auf die Umsetzung der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen hinwirken.

Nein, lasse die Finger von Sachen, die anderen gehören. Das ist auch gar keine gute Idee, es ist so wie wenn man, den Dreck, von anderen Leuten aufhebt, damit es sauber ist! ... die Dreckfinken meinen dann, dass es ja sowieso Leute gibt, die ihren Dreck zusammenlesen. Das geht dann so weit, dass solche Leute dann meinen, sie tun etwas gutes für die Gesellschaft, weil sie, wenn sie Dreck auf die Strasse werfen, einen Arbeitsplatz, für einen Arbeiter schaffen.

Informiere die Polizei ... dann werden die Fahrräder abgeholt und der Besitzer zahlt eine Strafe. Nur das kann dauerhaft dafür sorgen, dass unvernünftige und bösartige Menschen aufhören, das Leben von anderen zu bedrohen.

Wenn es in einem Wohnhaus ist, solltest du das Ordnungsamt oder gleich die Feuerwehr informieren, damit die eurem Vermieter und den anderen Mietern mal auf die Füße tritt. Notausgänge sind freizuhalten, das gibt ein Bußgeld.

Wenn euer Vermieter nichts macht ...

Dann schreibst Du halt einen Brief, an die Staatsanwaltschaft, mit einem Bild, von den Fahrrädern: "vor den Notausgängen Ort) stehen ständig Fahrräder, die den Notausgang blockieren. Weder der Hausbesitzer, noch die Polizei, wollen diesen Misstand abstellen. Ich bitte Sie dies zur Kenntniss zu nehmen, Wie Sie wissen, müssen Notausgänge freigehalten werden. Im Falle von einem Unglück, was durch die verstellten Notausgänge verschlimmert wird, können Sie persönlich haftbar gemacht werden."

Und wenn Du dann keinen sehr netten Brief vom Staatsanwalt bekommst, dann schickst Du je eine Kopie, an die nächste Zeitung und an den Bürgermeister von Deinem Wohnort. Informiere auch die Feuerwehr.

Da alle diese Leute dafür zu sorgen haben, dass Notausgänge freigehalten werden, wird dies im Normalfall dafür sorgen, dass die die notwendigen Massnahmen treffen.

Abgesehen von den evtl. straf- oder ordnungsrechtlichen Folgen des Fahrradabstellers:

Ja, du darfst das Fahrrad wegstellen. Man nennt es Geschaeftsfuehrung ohne Auftrag. Das Schoene ist, dass du fuer den Geschaeftsherrn handelst und er auch das Risiko traegt. Geregelt ist es in 677 BGB ff.