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Wenn einem der Auto-Führerschein abgenommen wird, darf man mit dem Motorradführerschein weiter Motorad fahren?

gefragt von dreicent am 11.09.2007 um 9:24 Uhr

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gri1su
beantwortet von gri1su am 11. September 2007 09:35
24x
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Was für eine Frage: Wenn der führerschein weg ist, ist er für Alles weg. Also logischerweise auch für das Motorrad. Es wird nicht der Fürhrerschein entzogen, sondern die Fahrerlaubnis. Mit anderen Worten: Du darfst kein Fahrzeug mehr führen, für das eine Fahrerlaubnis vorgeschrieben ist.


pooky
beantwortet von pooky am 11. September 2007 09:31
13x
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Nein. Zunächst wird einem rechtlich nicht der Führerschein (Dokument), sondern die Fahrerlaubnis entzogen. Der Entzug der Erlaubnis ist unabhängig von der Klasse, die lediglich einzelne Qualifikationen darstellt, also LKW, PKW, Motorrad usw. Würde die Sanktionierung (Fahrerlaubnisentzug) nur einzelnde "Disziplinen" betreffen, hätte sie nur eingeschränkte Wirkung.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 11. September 2007 14:20

Eben. Wäre ja noch schöner. Und der Trick mit einem EU-Führerschein funktioniert auch nicht mehr.

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 12. September 2007 10:02

Das wäre auch zu einfach, wenn man durch ein neues Papier die Fahrerlaubnis wiedererlangte.


IchoTolot
beantwortet von IchoTolot am 11. September 2007 10:18
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Da bleibt nur noch das Fahrrad


agnostiker
beantwortet von agnostiker am 11. September 2007 09:30
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Was für eine Frage! Nein, natürlich nicht!


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 11. September 2007 09:26
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Nein. Wenn der Führerschein weg ist, ist er weg.


Netti
beantwortet von Netti am 11. September 2007 09:26
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Fort ist fort würde ich da sagen.


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 11. September 2007 12:30
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Natürlich nicht. Da dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde (ich nehme an, das meinst du mit "Führerschein abnehmen"), betrifft das alle entsprechenden Bescheinigungen (z. B. auch "Taxischein").


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 11. September 2007 12:23
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Was genau heisst hier "abgenommen"?

Da gibt es ja drei mögliche Varianten:

  • Entweder ist er "sichergestellt" und das Urteil steht noch aus - hier darfst Du keinerlei KFZ fahren, auch kein Motorrad.

  • Du hast ein Fahrverbot - dann gilt dasselbe.

  • Der Führerschein wurde Dir rechtskräftig entzogen - das geschieht "klassenweise", sodass Du ev. weiter Motorrad fahren dürftest, aber das hängt vom genauen Wortlaut des Urteils ab.


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 11. September 2007 23:49
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Wenn Du keinen Führerschein hast, hast Du keinen Führerschein mehr!


anonym
beantwortet von tramper44 am 16. September 2007 16:30
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Nein,da hilft nur der öffentliche Nahverkehr.


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