
Was für eine Frage: Wenn der führerschein weg ist, ist er für Alles weg. Also logischerweise auch für das Motorrad. Es wird nicht der Fürhrerschein entzogen, sondern die Fahrerlaubnis. Mit anderen Worten: Du darfst kein Fahrzeug mehr führen, für das eine Fahrerlaubnis vorgeschrieben ist.

Nein. Zunächst wird einem rechtlich nicht der Führerschein (Dokument), sondern die Fahrerlaubnis entzogen. Der Entzug der Erlaubnis ist unabhängig von der Klasse, die lediglich einzelne Qualifikationen darstellt, also LKW, PKW, Motorrad usw. Würde die Sanktionierung (Fahrerlaubnisentzug) nur einzelnde "Disziplinen" betreffen, hätte sie nur eingeschränkte Wirkung.

Nein. Wenn der Führerschein weg ist, ist er weg.

Natürlich nicht. Da dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde (ich nehme an, das meinst du mit "Führerschein abnehmen"), betrifft das alle entsprechenden Bescheinigungen (z. B. auch "Taxischein").

Was genau heisst hier "abgenommen"?
Da gibt es ja drei mögliche Varianten:
Entweder ist er "sichergestellt" und das Urteil steht noch aus - hier darfst Du keinerlei KFZ fahren, auch kein Motorrad.
Du hast ein Fahrverbot - dann gilt dasselbe.
Der Führerschein wurde Dir rechtskräftig entzogen - das geschieht "klassenweise", sodass Du ev. weiter Motorrad fahren dürftest, aber das hängt vom genauen Wortlaut des Urteils ab.

Wenn Du keinen Führerschein hast, hast Du keinen Führerschein mehr!