Wenn ein Bundeswehrsoldat sich unerlaubt von der Truppe entfernt, was ist dann die Strafe?

3 Antworten

Kommt drauf an.

Weniger als drei volle Kalendertage: Unerlaubte Abwesenheit. Das gibt ein Diszi und gut ist.

Mehr als drei volle Kalendertage: Eigenmächtige Abwesenheit. Dafür gibt es ein deutlich empfindlicheres Diszi inkl kostenlosen Shuttle Service von zu Hause durch die Militärpolizei.

Mehr als drei volle Kalendertage mit der Absicht, sich dauerhaft dem Dienst zu entziehen: Fahnenflucht. Dazu folgendes:

§ 16 Fahnenflucht Wehrstrafgesetz

(1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Stellt sich der Täter innerhalb eines Monats und ist er bereit, der Verpflichtung zum Wehrdienst nachzukommen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
(4) Die Vorschriften über den Versuch der Beteiligung nach § 30 Abs. 1 des Strafgesetzbuches gelten für Straftaten nach Absatz 1 entsprechend.(1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.

Da swird wohl verschieden sein, je nach Motiv, Wiederholung, usw.

je nach dem wo die bundeswehr steht?

mal mehr mal weinger gross die strafe? aber feigheit vor dem feinde sicher sehr streng?