Wenn bei einem Ehepaar einer die Mitgliedschaft im Kleingartenverein kündigt hat er dann noch Rechte an seinem Pachtvertrag?
1 Antwort
sollten beide im Pachtvertrag stehen, so kann EINE Person keine Kündigung verfassen; nichtig, aber sowas von.
Es müssen beide der Kündigung schriftlich und auch mit eigener Unterschrift zustimmen und dem Verpächter zukommen lassen, am besten als Einwurfeinschreiben
so müsste es sein; das hat weitaus mehr Konsequenzen. Damit wäre auch eine Gartenparzelle gekündigt. Fristen müssten im Pachtvertrag stehen.
aber seine Frau steht doch mit im Pachtvertrag das würde doch heißen sie behält den Garten
mit allen pflichten bleibt es pachtland der frau .
wär es auch bei ableben eines partners .
reicht es aus wenn er die Mitgliedschaft kündigt?Im Pachtvertrag stehen beide drin.
man lese in den Satzungen
In der Satzung steht drin:Erklärt ein Mitglied seinen Austritt so muß die Austrittserklärung gleichzeitig eine Kündigung eines bestehenden Kleingartenpachtvertrages seitens des Mitgliedes enthalten.
Mein Problem ist das es sich um ein Ehepaar handelt und beide im Pachtvertrag stehen wenn er also den Pachtvertrag gleichzeitig kündigen muß dann müßte sie ja einen neuen abschließen?
Jetzt geht es ausführlicher.Danke für deine Antwort.Bei uns im Kleingartenverein ist es so das man Mitglied sein muß um einen Pachtvertrag zu bekommen.Nun habe ich ein Ehepaar wo der Mann die Mitgliedschaft kündigen möchte.Das heißt für mich das er keinerlei Rechte mehr hat wenn die Kündigung durch ist .Ist das richtig?