Der Vater meiner Kinder will den Unterhalt für 1 Monat um 200 Euro kürzen, weil er mit den Kindern für 2 Wochen in Urlaub fährt. Ist das rechtens?
Wie gehe ich vor, wenn er wirklich weniger Geld überweist?

Nein, dass ist NICHT rechtens. Wende Dich ans Jugendamt, die klären das kostenlos...LG

Es ist nicht rechtens, denn der Unterhalt ist aufs ganze Jahr gerechnet. Ihr könnt euch nur privat einigen. Wenn er finanziell schlecht gestellt ist, dann würde ich den Kindern zuliebe darauf verzichten.

Ja ist es da er die Kinder in der Zeit versorgt..
ich denke auch, das es in Ordnung ist, wenn er es abzieht!
Aber meine fixen Kosten werden doch nicht weniger, die ich durch die Kinder zwangsläufig habe... Und 200 Euro für 2 Wochen für Versorgung (Essen), das ist doch völlig übertrieben...
Nellina am 20. Juli 2009 13:22 und von welchem Geld soll die Mutter das ganze Jahr über die Extraausgaben für Kleidung etc. bezahlen? Ich finde es richtig dumm von den Vater, das zu tun. Er bringt dadurch nicht nur seine Ex-Ehefrau in Schwierigkeiten sondern auch seine eigenen Kinder.
auchmama am 20. Juli 2009 13:21 ...dummes Zeug!!! Wenn sie zurückkommen haben sie keine Wohnung mehr, weill Mutter die Miete nicht zahlen kann - oder was???
BlackSun1 am 20. Juli 2009 13:22 Kein dummes Zeug..was hat das mit der Wohnung zu tun...der Vater sorgt für die Versorgung in der Zeit..diese Kosten hat sie gespart..ich weiß es weils mir so erging!
Kittymogul am 20. Juli 2009 13:23 Der Unterhalt soll die Kosten abdecken es ist rechtens, wenn er die Kinder 2 Monate hätte soll er dann ihr den Unterhalt zahlen udn dann noch für die Kinder????????
BlackSun1 am 20. Juli 2009 13:29 @Kittymogul...DH!!!!
justika am 20. Juli 2009 13:23 Die Versorgung hat nichts mit dem Unterhaltstitel gemein!
Kittymogul am 20. Juli 2009 13:23 Wie viel soll dennn ein Vater noch zahlen??????
Ich hab die gleichen Kosten wie sonst - Kiga/Schule/Ganztag etc. wird auch nicht weniger, weil Ferien sind etc. Und die Miete auch nicht. Und Klamotten brauchen die Kinder so oder so - nicht nur in den zwei Wochen...
Kittymogul am 20. Juli 2009 13:28 was ist mit Kindergeld? Für 2 macht das auch 300 € udn jetzt sind Ferien, ich finde das sehr unverschämt wenn der Vater 2 Wochen mit den Kindern wegfährt ihn noch so zu melken!!!!
kassi1 am 20. Juli 2009 13:29 es ist NICHT rechtens, kann man in verschiedenen BgH urteilen nachlesen.....
Kittymogul am 20. Juli 2009 13:32 Sehr wohl ist es rechtens....
kassi1 am 20. Juli 2009 13:36 opps mein komentar ist nach unten gerutscht!!!!
kassi1 am 20. Juli 2009 13:36 opps mein komentar ist nach unten gerutscht!!!!
BlackSun1 am 20. Juli 2009 13:46 Sie soll doch froh sein das er seine Kinder überhaubt mit nimmt...wieviele Väter zahlen weder Unterhalt noch würden sie ihre Kinder mitnehmen oder holen..traurig..warum so einen noch ausziehen!
Er ist der Vater, und es sind seine Kinder. Soll ich ihm jetzt dafür die Füße küssen, dass er mit ihnen in Urlaub fährt... Sachen gibt's... für mich sind solche Dinge normal!!
Kittymogul am 20. Juli 2009 14:01 Und du bist die mutter, gönn ihm das Geld er wird es eh für die kinder ausgeben

das ist nicht rechtens,geh mal zum jugendamt die beraten dich dort kostenlos!

Mache ihm klar, dass das Unterhaltsgeld nicht nur für Lebensmittel bestimmt sind sondern dass Du auch unterm Jahr für Kleidung, Schulbedürfnisse etc. die Ausgaben aufbringen musst.

Nein, der Unterhalt muss weiter gezahlt werden. Wende Dich an das zuständige Jugendamt oder drohe dem Vater im schlimmsten Fall mit einer Pfändung bei Deinem Amtsgericht (dort wirst Du dazu auch beraten -wg. der Pfändung). Der Unterhaltstitel gilt immer, da auch alle Ausgaben für die Kinder davon bestritten werden sollen zuzüglich des Unterhalts der Mutter!

das ist nicht rechtens:
Bleibt das Kind mehrere Monate lang bei dem anderen Elternteil, kann der Unterhaltsanspruch des Kindes nach den Umständen des Einzelfalls angemessen gekürzt werden. Gleiches gilt, wenn die von den Eltern gewählte Betreuungssituation über einen erweiterten Umgang weit hinausgeht, weil sich das Kind beispielsweise nicht nur gelegentlich besuchsweise, sondern regelmäßig, tagsüber sogar überwiegend bei dem Unterhaltspflichtigen aufhält.
bgh urteil
psychobodo am 20. Juli 2009 13:27 hast du hierfür den gesetzestextauszug evt? würde mich näher interessieren. wo genau finde ich den im bgh
kassi1 am 20. Juli 2009 13:37 auf die schnelle finde ich jetzt nur den verweis auf das olg hamm.....sonst guck mal unter google
psychobodo am 20. Juli 2009 13:40 thx

ich habe das mit meiner ex geklärt. sie hat freiwillig auf einen teil verzichtet. hat dann ja schließlich auch weniger ausgaben. is auch eine anständige sache! er gibt es ja für deine kinder aus. oder? lass ihnen doch den spass.das Recht ist natürlich auf deiner seite! aber die ehre?
Er hat nicht versucht es mit mir zu klären, er hat es mir per email mitgeteilt. Sogesagt einfach selbst beschlossen. Das finde ich nicht OK, und ich werde mich beim Jugendamt danach erkundigen.
psychobodo am 20. Juli 2009 13:39 Das war dann wohl ein fehler von ihm. aber der kinder zuliebe, solltet ihr versuchen eine gute beziehung zu führen. ich weis das ist nicht immer leicht, aber versucht es.
Eine gute Beziehung ist mit ihm nicht möglich. Nach 2,5 Jahren vielen Versuchen meinerseits hab ich's aufgegeben und möchte 0 Kontakt, außer den, wenn die Kinder bei ihm sind... hab wirklich extreme Gründe dafür...
psychobodo am 20. Juli 2009 13:46 is es so schlimm, wenn du ihm trotzdem die kinder anvertraust? dann kann er doch nicht soooo schlimm sein.
Möchte ich hier nicht drüber schreiben - ich habe ernst zu nehmende Gründe dafür!
sie spart außer ein paar euro lebensmittel garnix. die andern kosten bleiben dieselben. wenn ein titel vorhanden dann einfach konto oder lohnpfändung einleiten.
Nun, Recht oder Unrecht, ich als Ex würde den vollen Unterhalt bezahlen und dann den Urlaub 50:50 mit Dir teilen. Vielleicht wäre Dir das recht?
Nö, er hat ja in den letzten Jahren auch nichts für den Urlaub der Kinder dazugetan... Ihr kennt ja auch die Hintergründe nicht, aber ich kann euch sagen - mit ihm ist nichts einfach und selten etwas vereinbar...
Na ja, es gehören immer zwei dazu. Man kann es sich aber nicht so einfach machen, hier bei GF auf die "Absolution" in Form von gefälligen Antworten zu hoffen.
Rechtlichen Rat erteilen Fachanwälte. Die haben sowas studiert.
Das mache ich auch nicht. Ich wollte mich hier danach erkundigen, wie es "rechtlich" aussieht und ob jemand damit schon Erfahrung gemacht hat...
dein Ex muss nur für den Lebensunterhalt seiner Kinder zahlen und nicht für DEINE FIXKOSTEN !! Und findest du 100 Euro pro Kind für 2 Wochen wirklich zuviel??
Mach dich doch beim Jugendamt mal schlau, ob das so geht oder nicht!
Hab ich auch vor! Wollte mich vorab mal hier erkundigen, vielleicht weiß es ja jemand...
Ja das ist Leider nicht rechtens, er muss trotzdem den ganzen Unterhalt bezahlen, obwohl ich dafür kein Verständnis habe
Wieso nicht? An den fixen Kosten, die durch die Kinder doch immer da sind, ändert sich doch durch einen 2-Wo-Urlaub nichts... ich finde das OK. Wer sich schon nicht richtig kümmert und es sich immer so einfach wie möglich macht, kann wenigstens zahlen. Das ist das mindeste, was man von einem Vater erwarten kann...

Er gibt Geld für die Kinder aus Urlaub und so in den 2 Wochen und sie will extra noch den Unterhalt??????? Ich schäme mich echt auch eine frau zu sein..... Kindergeld und so müsste reichen für die Kitakosten in dem Monat, ich könnte echt k otzen wenn ich das lese!!!
Ja, ist ja auch echt ne Heldentat von ihm, mit den Kindern in Urlaub zu fahren ;-) Ich finde so etwas selbstverständlich, für die Kinder ist es das 1. Mal seit Jahren... so viel dazu...
Kittymogul am 20. Juli 2009 13:37 Na wenn er dann 3 Fach blechen muss wird es wohl nicht mehr gehen!
Bei mir muss das doch auch irgendwie gehen - man kann es sich auch echt einfach machen... Nur weil er jetzt 1x mit ihnen in den Urlaub fährt, heißt das nicht, dass er ein super Vater ist...
Kittymogul am 20. Juli 2009 14:00 Das sagt ja niemand, ich finde es einfach nur ungerecht, da er schon alles bezahlt, udn dann solll er idr noch Geld geben das die kinder 2 Wochen nicht bei dir sind...... Hier sagt niemand das er ein Superdaddy oder so ist, nur betrachtet man die Sache objektiv und da ist es einfach nciht richtig das du auf die 2 Wochen bestehst die die Kinder nicht bei dir sind
Leider hat dein Exmann recht.
auchmama am 20. Juli 2009 13:24 ...stimmt NICHT!!!

Keineswegs darf Unterhalt eigenmächtig versagt oder reduziert werden. Dafür kann man strafrechtlich nach §170 StGB belangt werden.
Bist du dir sicher, dass so eine Sache auch darunter fällt?
meiner Meinung nach ist es nicht rechtens,es ändert sich ja nichts am gewöhnlichen Aufenthalt der Kinder (was ein Äbänderungsgrund äwre). Wenn der Unterhalt tituliert ist, kann auch vollstreckt werden, sollte der Unterhalt tatsächlich gekürzt werden. Das gilt aber nur für unseren AG-Bezirk, ich weiss nicht, wie andere Bezirke das handhaben. Evtl. vorher kostenlose Beratung beim Jugendamt einholen oder (bei Vorliegen der Voraussetzungen) einen Berechtigungsschein beim Amtsgericht holen uns sich beim Anwalt beraten lassen.
"Wenn der Unterhalt tituliert ist, kann auch vollstreckt werden, sollte der Unterhalt tatsächlich gekürzt werden." Was bedeutet das? Ich hab da überhaupt keine Ahnung von...
wenn du einen unterhaltstitel hast, ist der unterhalt dort fixiert. sollte der kv wagen den unterhalt wie bereits angekündigt zu kürzen, gehst du zum amtsgericht u. lässt vollstrecken in dem du eine kontopfändung oder lohnpfändung über den betrag einleitest. dann kommst du zu deinem geld. ansonsten in verzug setzen u. per anwalt die differenz einfordern.
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