Wem gehört die Küche rechtlich gesehen?

7 Antworten

Wenn ihr Gütertrennung vereinbart habt dann gehört jedem die Hälfte. Ansonsten dem der unterschrieben hat.

Wenn´s dann mal Garantieprobleme geben sollte, müsste der Bezahlungsbeleg vorgezeigt werden.

Für nichtbezahlte Ware, gibt es keine Garantie.

dir , es sei denn er kann per beleg nachweisen, daß er Sie gezahlt hat (Möbelhausbeleg / Überweisung)

Nun die Frage , bei eheähnlichen lebensgemeinschaften gilt das 50 50 Prinzip nicht , also Ih werdet euch einigen müssen

rechtlich gesehen gehört sie den, der den Vertrag unterschrieben hat.

Die Küche gehört rechtlich gesehen Dir, denn dein Ex kam nicht im Vertrag vor. Sollte er Klagen, hätte er auch keine Chnace, da er das nicht beweisen könnte.

user1439  06.01.2010, 11:24

Schwachsinn

Laut Gesetz: wer unterschrieben hat. Aber das solltet ihr doch wohl regeln können, oder?