Katzentatze am 12.01.2008 um 13:53 Uhr
Es wird ja ständig über Gesetzesänderungen gesprochen. Nun habe ich mir überlegt, welches wohl das 1. oder älteste Gesetz in Deutschland war und ob es heute wohl noch gilt.
Vielleicht weiß es ja hier jemand.

Wie definierst Du Deutschland unter diesem Blickwinkel?
Das älteste Gesetz, das auf heute deutschem Boden (linksrheinisch westlich des Limes) galt, war das römische Zwölftafelgesetz. Es gilt heute nicht mehr, aber die Rechtsgedanken daraus sind noch lebendig.
Von Deutschland im heutigen Sinne kann man eigentlich erst seit der Bismarck'schen Reichsgründung 1871 sprechen. Unser Strafgesetzbuch datiert aus den siebziger Jahren des neunzehnten Jahrhunderts, aber ist erheblich modifiziert worden. Das BGB trat am 1. Januar 1900 in Kraft (im wesentlichen; in manchen linksrheinischen Gebieten galt der Code Napoleon noch einige Zeit weiter) und ist heute noch gültig; natürlich hat es auch hier einige Änderungen und Ergänzungen gegeben.
Darüberhinaus galten im Wonnegau die Regelungen zum Stockwerkseigentum aus dem Code Napoleon bzw. Code Civil noch zu meiner Referendarzeit in den Achtzigern; vermutlich auch noch heute, aber ich habe mich lange nicht mehr damit beschäftigt.
"Du darfst(sollst) nicht töten". Ist z.B eines der ältesten Gesetze in Mitteleuropa auch in Deutschland. Karl der Große 768 gekürt und im Jahre 800 als Kaiser von Leo eingesezt hatte dies damals schon in seinen Gesetzbüchern als er in Paderborn zeigte wer der Boss ist.
Katzentatze am 13. Januar 2008 12:00 Interessant. Vielen Dank.

Vermutlich das Grundgesetz
Katzentatze am 12. Januar 2008 13:57 Und das glaub ich eben nicht. Früher war die Würde des Menschen nicht unantastbar. Da gab es solche sanften Regeln noch nicht.
strick4a am 12. Januar 2008 13:57 das in seiner damaligen Form noch überwiegend Bestand hat für das Deutschland der Nachkriegszeit.
Katzentatze am 12. Januar 2008 13:59 Es gab aber schon weit vor unseren Kriegen Gesetze, die von Königen und Kaisern erlassen wurden.
Shira am 12. Januar 2008 14:02 Da hatte bestimmt jedes Königreich seine eigenen Gesetze, die willkürlich ausgelegt wurden.
Katzentatze am 12. Januar 2008 14:07 Richtig. Und da wüste ich gerne, welches das nachweislich erste war.
du meinst älteste nicht erste,weil aus dem Blickwinkel bisher noch niemand interessierte,denk ich. Wir hatten schon das 1. das 2. und das 3. Reich. auch aus dem 2. Reich gibt es noch Gesetze die halt übernommen worden sind.
Chris1981 am 12. Januar 2008 14:08 Wie HerrLich schon richtig gesagt hat stammt das GG vom 23.5.49 und scheidet damit definitiv aus. Das BGB wurde am 1.1.1900 in Kraft gesetzt. Aber ich denke die Frage an sich ist schwierig zu beantworten. Denn Deutschland als BRD gibt es ja auch erst seit nach dem II. Weltkrieg. Wenn Du einfach nur das geografische Gebiet meinst, das heute Deutschland ist, dann würde ich mal sagen, dass das Corpus Juris Civilis vermutlich am ältesten ist. Aber nur ne Vermutung!
Katzentatze am 12. Januar 2008 14:17 Darum fragte ich nicht nach der BRD sondern nach Deutschland, aber ich hätte es näher definieren müssen.
Die heutige Konkursordnung ist - natürlich mit einigen Änderungen - das älteste geltende Gesetz in Deutschland. Seit 1877 werden Konkurse auf der Grundlage dieses Gesetzes abgewickelt. Es bedarf keiner gesonderten Erläuterung, daß dieses Gesetz trotz aller Anpassungen den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht werden konnte.
Das habe ich hier gefunden: http://www.tyskret.com/deutsch/handel/insode.html
Katzentatze am 12. Januar 2008 14:05 Es gab aber bereits schon im 14. Jahrhundert Gesetze. Da kann es das eigentlich nicht sein. Aber mit etwas Glück, findet es noch jemand. trotzdem Danke.
Die Goldene Bulle von 1356 war eines der wichtigsten „Grundgesetze“ des Heiligen Römischen Reiches und regelte die Modalitäten der Wahl und der Krönung der römisch-deutschen Könige durch die Kurfürsten bis zum Ende des Alten Reiches im Jahre 1806.
Der Name ist eine Übertragung der Bezeichnung des goldenen Siegels der Urkunde. Dieser Name kam allerdings erst im 15. Jahrhundert auf. Karl IV., in dessen Herrschaftszeit das in lateinischer Sprache abgefasste Gesetzeswerk verkündet wurde, nannte sie unser keiserliches rechtbuch.
Die 23 ersten Kapitel wurden in Nürnberg erarbeitet und am 10. Januar 1356 auf dem Nürnberger Hoftag verkündet, die Kapitel 24 bis 31 am 25. Dezember 1356 in Metz. Die Goldene Bulle ist das wichtigste Verfassungsdokument des mittelalterlichen Reiches.
Ursprünglich war es nicht die Aufgabe der mittelalterlichen Herrscher, neues Recht im Sinne eines Gesetzgebungsverfahrens zu schaffen. Seit der Zeit der Staufer setzte sich jedoch zunehmend die Auffassung durch, dass der König und zukünftige Kaiser als die Quelle des alten Rechtes anzusehen sei und ihm damit auch eine Gesetzgebungsfunktion zukomme. Dies resultierte aus dem Umstand, dass sich das Reich in die Tradition des antiken römischen Kaisertums stellte und aus zunehmenden Einflüssen des römischen Rechts auf die Rechtsauffassungen im Reich.
...
http://www.lehnswesen.de/page/html_gesellschaft.html#gesellschaft4
Katzentatze am 12. Januar 2008 14:10 Das ist in der Tat sehr alt. Super. Vielen Dank.

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949.
Katzentatze am 12. Januar 2008 13:59 Es gab auch schon weit vor 1949 Gesetze in Deutschland.
HerrLich am 12. Januar 2008 14:01 ja, stimmt.

Das Reinheitsgebot für Bier!
Katzentatze am 12. Januar 2008 14:01 Das ist zwar schon sehr alt, aber ich weiß, dass das Wegerecht schon früher war. Also kann es nicht das Älteste sein.
Der Richter hat immer recht!
Hast nicht mal unrecht,siehe Filbinger, so wie der Staat gerade regiert wird so richten sie, auch in China.
Titel: Strafprozessordnung Abkürzung: StPO Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Rechtspflege FNA: 312-2 Ursprüngliche Fassung vom: 1. Februar 1877 (RGBl. 1877, S. 253) Inkrafttreten am: 1. Oktober 1879 Neubekanntmachung vom: 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, ber. S. 1319) Letzte Änderung durch: Art. 1 G vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198) Inkrafttreten der letzten Änderung: 1. Januar 2008 (Art. 16 G vom 21. Dezember 2007) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! Die Strafprozessordnung wurde am 1. Februar 1877 erlassen. Sie ist wie viele deutsche Gesetze (allerdings nicht explizit) mit einem allgemeinen Teil und einem besonderen, nach dem Verlauf des Verfahrens geordneten, Teil gestaltet. Besondere Vorschriften umfassen auch das Opfer einer Straftat ("Verletzter"), besondere Verfahrensarten (Strafbefehl, Sicherungsverfahren, beschleunigtes Verfahren etc.) und die Strafvollstreckung sowie das staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister.
Flankiert wird die Strafprozessordnung durch Vorschriften im Gerichtsverfassungsgesetz, im Jugendgerichtsgesetz (für das Jugendstrafrecht), das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, das Ordnungswidrigkeitengesetz, die Abgabenordnung sowie für bestimmte Verfahrenshandlungen auch die Zivilprozessordnung. Besonders hervorzuheben sind auch die anzuwendenden Verwaltungsvorschriften, namentlich die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV). Für die Strafvollstreckung treten die Strafvollstreckungsordnung und das Strafvollzugsgesetz hinzu.
Die Strafprozessordnung bindet die öffentliche Gewalt bei der Ermittlung von Straftaten. Die Strafprozessordnung ist ein Bundesgesetz. Bei präventiven Maßnahmen der Polizei gelten die jeweiligen Landesgesetze (Polizeirecht, Ordnungsrecht, Gefahrenabwehr).
Daneben ist zum Inkrafttreten das Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung (EGStPO) erlassen worden.
Siehe auch [Bearbeiten]Strafe Strafvollzug
Katzentatze am 12. Januar 2008 14:11 Es gab schon weit vor 1800 Gesetze. Trotzdem Danke. Sehr interessant.
Ok. Hätte ich näher definieren müssen. Ich meinte in der Tat grob das Gebiet, was heute als Deutschland bezeichnet wird. Danke für die Info. Sehr interessant.
Ich habe mal früher im Geschichtsunterricht etwas vom "Sachsenspiegel" gehört. Vielleicht sollte er auch noch erwähnt werden, aber ich bin kein Fachmann wie WolfRichter, dessen Antwort ich für sehr zutreffend halte.
Sehr fundierte Anwort, Wolf! DH!