Welche Ziele verfolgt der Staat mit der Steuererhebung?

4 Antworten

Zitat Bundesfinanzministerium:

Steuern sind die ergiebigste Einnahmequelle des Staates. Die Steuern sind deshalb zugleich das wichtigste Instrument zur Finanzierung der staatlichen Aufgaben. Ohne Steuereinnahmen kann ein moderner Staat nicht existieren.

Der im heutigen Sprachgebrauch befindliche Begriff Steuer ist vom althochdeutschen Stiura abgeleitet. Das Wort Stiura bedeutete Stütze und wurde im Sinne von Unterstützung, Hilfe oder auch Beihilfe verwendet. Aus den ursprünglich im Wesentlichen als Naturalabgaben erhobenen Steuern sind reine Geldleistungen geworden.

In der Abgabenordnung (§ 3 Abs. 1 AO) wird der Begriff Steuern folgendermaßen definiert: "Steuern sind Geldleistungen, die nicht Gegenleistung für eine besondere Leistung sind und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein."

Folgende Merkmale charakterisieren also nach der gesetzlichen Definition eine Steuer:

Steuern sind ausschließlich Geldleistungen. Sach- und Dienstleistungen kommen damit als Steuer nicht in Betracht, dürfen also auch nicht als "Steuer" angefordert werden.

Die Steuer ist kein Entgelt für eine bestimmte Leistung des Staates. Der in Anspruch genommene Steuerpflichtige erhält für seine Steuerzahlung keine direkte Gegenleistung. Im Gegensatz hierzu beinhalten Gebühren und Beiträge immer eine Gegenleistung. Gebühren entstehen beispielsweise, wenn der Bürger die öffentliche Verwaltung in Anspruch nimmt und vorgenommene Amtshandlungen zu bezahlen hat. Beiträge fallen an, wenn Leistungen (Mitgliedern) zur Verfügung gestellt werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die betreffende Leistung auch tatsächlich in Anspruch genommen wird.

Die Geldleistungen müssen von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen auferlegt worden sein. Öffentlich-rechtliche Gemeinwesen sind insbesondere die Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden. Auch den als öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften steht auf der Grundlage des Artikel 140 Grundgesetz das Recht zu, Steuern zu erheben.

Die Steuer muss kraft Gesetzes auferlegt worden sein. Freiwillige oder vertraglich vereinbarte Geldleistungen sind niemals Steuern, selbst wenn sie an die genannten Körperschaften geleistet werden.

Die Geldleistungen müssen zur Erzielung von Einnahmen erhoben werden. Die Erzielung von Einnahmen kann jedoch auch ein Nebenzweck sein, wie beispielsweise bei den so genannten Lenkungssteuern. Hier soll - vereinfacht gesagt - in erster Linie durch eine gezielte finanzielle Belastung einer bestimmten (rechtlich aber völlig einwandfreien) Handlung oder Verhaltensweise ein Anreiz (aber auch nicht mehr) zu deren Unterlassung geschaffen werden. Ungehorsamssanktionen sind hingegen niemals Steuern, sondern allenfalls steuerliche Nebenleistungen. Fehlt auch nur eines der dargestellten Merkmale, handelt es sich bei der geforderten Leistung nicht um eine Steuer.

Achtung! Auch die im Zollkodex der EG geregelten Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sind Steuern (§ 3 Abs. 3 AO). Die Abgabenordnung gilt für sie allerdings nur, wenn das Gemeinschaftsrecht keine eigenständigen Regelungen trifft.

Steuern sind das Einkommen des Staates.

(Über die Art und Weise kann man streiten, aber im Prinzip ist das richtig so.)

mit dem ziel den Leuten das letzte Geld aus der Tasche zuziehen

Er will damit die Schulden sinken