Welche Strafe erhalte ich, wenn ich einem Mädchen ein falsches Alter mitgeteilt habe beim Sex?
Ich bin 22 und habe online ein 14 jähriges Mädchen kennengelernt .
Ich sagte ihr - weil ich sonst keinen Erfolg bei Frauen habe und sie als DIE CHANCE gesehen habe - dass ich 17 bin , sodass sie mich nicht zu alt findet . Ich hatte mit ihr sex und ein paar Monate später erfuhr sie dass ich 22 bin . Sie sagt sie will mich anzeigen .
4 Antworten
Hallo lockenkopf1993
Ein Mädchen was das Alter betrifft anzulügen ist juristisch prinzipiell erstmal nicht strafbar, da sie allerdings erst 14 ist und du schon 22 bist könnte sie sich eventuell auf Paragraph 182 Strafgesetzbuch Absatz 3 berufen
Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß siesexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt und
dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen
Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.
Sie müsste dann behaupten, dass sie nicht mit dir geschlafen hätte, wenn sie gewusst hätte wie alt du wirklich bist und dich bezichtigen durch die Lüge mit dem Alter ihre mangelnge Fähigkeit zur Selbstbestimmung ausgenutzt zu haben.
Wäre sie schon 16 oder du noch 21 gewesen, so könnte dir juristisch nichts passieren, moralisch wäre es natürlich trotzdem mies gewesen
Wenn sie das alles glaubwürdig genug beweisen kann, könnten dir theoretisch bis zu 3 Jahre Haft drohen, aber wenn du sonst noch nicht negativ in Erscheinung getreten bis, wirst du wohl kaum ins Gefängnis müssen, sondern eher mit einer Geld- oder Bewährungsstrafe davon kommen.
Wenn sie es nicht glaubwürdig beweisen kann, würde das Verfahren eingestellt.
LG
Darkmalvet
Die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung hat zwar inzwischen einen subjektiven Einschlag; Allein die Lüge mit dem Alter halte ich dennoch nicht für ausreichend. Das Mädchen müsste auch insgesamt in Bezug auf Sexualität unreif gewesen sein und das müsste der Fragesteller auch erkannt und ausgenutzt haben. Das bezieht sich eben nicht nur auf die Frage des Alters - vielmehr kommt es auf die genauen Tatumstände an.
Ob das Mädchen nicht die erforderliche Reife besaß, ist letztlich eine Gutachterfrage.
Aussage gegen Aussage, sie sagt sie hätte sex mit dir gehabt und du sagst du hattest keinen Sex mit ihr, allerdings wenn sie beweisen kann das du doch Sex mit ihr hattest, tjaaa dann ist es halt blöd gelaufen
Dann hat er aber gelogen das wird gleich nochmal zu einer höheren strafe führen.
Ich sagte ja, wenn das Mädchen es beweisen kann dann jaa
Du bist schon zu alt für sie weil mit 22 ist man erwachsen und mit 14 noch fast ein Kind also ist das wie eine Lolita
der Unterschied darf nicht so groß sein nur etwa 2 Jahre also so 16 und 14 das geht für Paare in der Schule
aber in diesem Fall kommt das schon sehr pädophil rüber und war ein Fehler
wenn die Familie jetzt Stress macht.
der Unterschied darf nicht so groß sein nur etwa 2 Jahre also so 16 und 14 das geht für Paare in der Schule
sagt wer?
Tach lockenkof1993.
§182 StGB sagt folgendes.
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage, oder durch eigene Wohl eine:
1. sexuelle Handlung an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.
(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahrendadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Noch mal zu betonen ist, dass das, was du gemacht hast ein schweres Verbrechen ist und solch ein Verhalten Gott sei dank stark geahndet wird.
Von einer Zwangslage kann man hier nicht sprechen, es würde wenn dann Absatz 3 zur Anwendung kommen
Völlig richtig. Aber wenn dan sollte sich der Mann mal mit dem gesamten Paragraphen vertraut machen, denn damit wird er jetzt zu kämpfen haben.
Aber wenn ich mein wahres Alter gesagt hätte und sie dadurch kein sex haben würde dann würde ich doch nicht ihre fehlende Selbstbestimmung ausnutzen weil ich sie doch dann nicht angefasst hätte ??