Welche Strafe bei Hausfriedensbruch?

2 Antworten

Hallo Basilikum,

welche Strafe möglich ist, wenn man ohne Erlaubnis das befriedete Besitztum eines andere betritt steht in folgendem Gesetz:


§ 123 StGB - Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. 

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.


Welche Strafe man nun letztendlich erhält lässt sich aber nicht pauschal beantworten, sondern kommt immer auf den Einzelfall an.

Entscheidend ist erst einmal, dass die Tat nur auf Antrag verfolgt wird. Erfolgt kein Strafantrag, ist auch eine Verurteilung ausgeschlossen.

Ist der Strafantrag fristgerecht gestellt worden, ist im Grunde genommen alles möglich.

  1. Das Verfahren kann wegen Geringfügigkeit eingestellt werden
  2. Bist Du noch in einem Alter wo die Verurteilung nach Jugendrecht stattfindet, währen paar Sozialstunden wahrscheinlich
  3. Ansonsten kann es eine Geldstrafe oder
  4. eine Freiheitstrafe geben, die zu 99,9 % zur Bewährung ausgesetzt wird.

Schöne Grüße
TheGrow

Hi
Du musst mit einer Geldstrafe rechnen. In das Gefängnis kommst du erst wenn du fünf Mal hintereinander Hausfriedensbruch begehst.