Welche Rechte habe ich hier, wenn ich parken möchte (Gewerbegebiet)?
Mir ist grundsätzlich bewusst, dass der Eigentümer eines Privatgrundstückes das Recht hat, über die Nutzung seiner Fläche zu bestimmen.
Die Situation stellt sich wie folgt dar:
Fakt: Keine Parkfläche ist als solche mit Linien oder Schildern markiert.
Firma A hat eine Nachbarfirma B, die großzügig anbaut. Im Rahmen des Bauvorhabens herrscht Parkplatzmangel, auch weil die Bauarbeiter mit ihren Wagen Stellplätze brauchen.
Firma A braucht ihren Parkplatz den ganzen Tag für sich, die Stellplätze reichen gerade so für den Eigenbedarf. Es stellen aber trotzdem Bauarbeiter ihre Autos ab. Diese bekommen einen Zettel mit der freundlichen Bitte, das Auto das nächste Mal woanders anzustellen.
Gegenüber von A und B hat Firma C eine Halle. Vor der Halle ist eine riesige Fläche, die zum Parken komplett reichen würde. Es hängt dort irgendwo ein laminiertes Din A4-Blatt mit dem Logo der Firma. Der Geschäftsführer hat mit Abschleppen gedroht, wenn dort geparkt würde. 2-3 Mal die Woche bekommt Firma C für je maximal 2 Stunden Besuch von hunderten Schneeballsystem-Hausfrauen. Die Fläche soll ihnen zum Parken dienen. Sonst steht der Platz leer.
Zwischen den "Straßenseiten" befindet sich keine Straße! Von den Gebäuden an ist es so gepflastert, dass sich die Pflasterung in der Mitte zu einer Rinne trifft. Man kann also an der Infrastruktur nicht erkennen, wo die Grundstücke aufhören. Straßenschilder stehen auch nirgends welche.
Müsste jemand, der von dem Problem keine Ahnung hat, bei Abschleppung die Kosten befürchten, oder kann er darauf bestehen "Hier ist nichts kenntlich gemacht und im ganzen Gewerbegebiet sieht die Infrastruktur so aus, ich habe mein Auto nach bestem Wissen und Gewissen hingestellt und sehe nicht ein, für ein Versäumnis des Eigentümers zu bezahlen! "
4 Antworten
An deiner Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr bestehen erhebliche Zweifel, wenn du eine gepflasterte Fläche vor einer Halle nicht als Privatgrundstück zu erkennen vermagst :-O
Und zutreffenderweise hat der Eigentümer seines Privatgrundstückes das Recht, über die Nutzung oder auch Nichtnutzung seiner Fläche zu bestimmen was ihm erlaubt, eine Besitzstandsstörung durch Abschleppe zu beseitigen.
Ohne das er von dem DAU eines Fahrzeugführers ausgehen muss, der alle 5 Meter eine ausgeschilderte Halteverbotszone, mannshohe Besucherparkplatz- oder Privatgeländeschilder oder eine Schranke braucht, damit ihm als Gehfaulem die Argumente für sein Falschparken ausgehen :-O
G imager761
sie ist sehr breit, sodass das auch eine vier-/fünfspurige Fahrbahn sein könnte.
Die sind im Gewerbegebiet auch üblich, schon klar. Ich sag ja, dir gehen die Argumente fürs "richtige" Falschparken nur schwer aus :-)
du das eigentliche Problem nicht zu erkennen vermagst.
Das "eigentliche Problem" ist, dass du Grundstücksflächen nicht von Fahrstreifen unterscheiden kannst bzw. willst oder Lagerflächen vor Hallen für unmarkierte Parkplätze hälst.
Und deswegen vor einer betriebsfremden Halle meinst, auch parken zu dürfen, weil dafür ja auch reichlich Platz ist :-O
Wie soll man dch von deiner Ignoranz abbringen? Ich lasse es lieber und verweise auf die einhellige Meinung zu deinen verqueren Ansichten hierüber.
Unkenntnis schützt nicht vor Strafe. Der Parkende muss sich vergewissern, dass sein Parken rechtens ist.
Wenn es für den Parkenden so aussieht, als wäre es kein Privatgelände und er auch nicht anderweitig davon in Kenntnis gesetzt wurde, so schützt in so einem Fall tatsächlich Unkenntnis vor Strafe.
Ja, der müsste die Abschleppung befürchten.
Widersprüchlich an deinen Mitteilungen ist, dass es einen DIN-A-4-Zettel gibt, der die Abschleppung androht und der "Ahnungslosigkeit" des Parkers.
Der Eigentümer hat also nichts versäumt und der Parker nicht nach "bestem Wissen und Gewissen" gehandelt, sondern egomanisch-schlampig.
Genau so ist es.
Es geht dem OP darum, wenn nun jemand, der vorher noch nie auf diesem Gelände war und auch nicht anderweitig Kenntnis von der Sachlage erhalten hat, nun belangt werden kann, wenn er bei B parkt.
Woher glaubst du das denn zu wissen? :-) Laut Sachverhalt KANN doch niemand bei B parken, weil das schon die bauarbeiter tun.. :-)
Wer auf dem Gelände eines Fremden ohne dessen Erlaubnis parkt, kann auch abgeschleppt werden.
Wenn nicht bereits durch Schilder darauf hingewiesen wird, dann ist der freundliche Zettel dar richtige. Ein Mal darauf hinweisen, den Hinweis dokumentieren und so hat man einen Beweis, dass man vorgewarnt hat. Das nächste Mal kann dann abgeschleppt werden.
Die gepflasterte Fläche ist durchgehend vom einem Gebäude zum nächsten, sie ist sehr breit, sodass das auch eine vier-/fünfspurige Fahrbahn sein könnte. Markiert ist da nichts, einzig die Rinne bezeichnet die Mitte der Fläche. Wo soll da also zu erkennen sein, wo Grundstücksgrenzen und Fahrbahn sein sollen, es könnte ebensogut Lagerfläche sein.... An deiner Eignung zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben bestehen erhebliche Zweifel, wenn du auf Grund von Vorurteilen deine Mitmenschen persönlich angreifst und das eigentliche Problem nicht zu erkennen vermagst. Im Qualitätswesen geht man grundsätzlich vom DAU aus, das erspart Kosten und Ärger. Es gibt Bereiche im Leben, da vermisse ich eine solche Herangehensweise. Das öffentliche Leben erweist sich da als Dauerbaustelle.