Hallo Leute, heute habe ich für meinen Zweitgeborenen eine 125er zugelassen. Also habe ich die "Zulassungsbescheinigung Teil I" von der Zulassungsstelle und natürlich noch die ursprüngliche grüne "Allgemeine Betriebserlaubnis". Muss man letztere denn auch ständig bei sich tragen ? Danke
Normalerweise nur Führerschein und Betriebserlaubnis (entspricht ja beim Auto dem Fahrzeugschein, der auch immer mitgeführt werden muß). Zulassungsbescheinigung braucht man nicht mitzunehmen. (habe eben ganz frisch die Prüfung gemacht, da kam der Punkt in den Fragebögen dran)
:) herzlichen Dank, Glückwunsch und allzeit gute Fahrt!