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Welche Papiere mitführen bei Leichtkraftrad 125ccm mit Leistungsbeschränkung ?

gefragt von paule63paule63 am 01.08.2008 um 17:16 Uhr

Hallo Leute, heute habe ich für meinen Zweitgeborenen eine 125er zugelassen. Also habe ich die "Zulassungsbescheinigung Teil I" von der Zulassungsstelle und natürlich noch die ursprüngliche grüne "Allgemeine Betriebserlaubnis". Muss man letztere denn auch ständig bei sich tragen ? Danke


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anonym
beantwortet von Lille am 1. August 2008 17:24
1x
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Normalerweise nur Führerschein und Betriebserlaubnis (entspricht ja beim Auto dem Fahrzeugschein, der auch immer mitgeführt werden muß). Zulassungsbescheinigung braucht man nicht mitzunehmen. (habe eben ganz frisch die Prüfung gemacht, da kam der Punkt in den Fragebögen dran)

Kommentar von Simple_avatar2smallpaule63 am 1. August 2008 17:27

:) herzlichen Dank, Glückwunsch und allzeit gute Fahrt!



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