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Welche Erbschaftssteuer müssen Pflegekinder bezahlen?

gefragt von lua111 am 26.11.2007 um 20:32 Uhr

Meine Tante hat sei 15 Jahren ein Dauerpflegekind und hat das Kind natürlich in ihrer Erbschaft bedacht. Jetzt stellt sich die Frage, ob das Pflegekind genau so wie leibliche Kinder eine geringere Erbschaftssteuer zahlen braucht. Wir gehen alle jedenfalls davon aus, ist das denn auch tatsächlich so?


Reply


anonym
beantwortet von clairedeluxe am 26. November 2007 20:38
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Nein, Pflegekinder haben einen anderen Freibetrag als leibliche Kinder. Wenn Eltern z.B. Vermögen an ihre Kinder verschenken, beträgt der Freibetrag beispielsweise 205.000 € (Steuerklasse I). Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass Pflegekinder nicht der Steuerklasse I zuzuordnen sind, weil sie nicht den Kindern und Stiefkindern gleichzustellen sind. Für sie gilt stattdessen nur ein Freibetrag von 5.200 €.

Kommentar von Kaiowas am 11. März 2008 21:51

also sind Pflegekinder menschen dritter klasse

Kommentar von 863e597d08b0699f94297a7a625ea0c1smallJoeWied am 7. Mai 2008 22:46

nein, es sind keine leibliche oder adoptierte Kinder - das ist der Unterschied

Theoretisch könntest du deine leiblichen Eltern beerben, sofern diese bekannt sind.


Qetan
beantwortet von Qetan am 26. November 2007 21:30
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Pflegekinder werden leider nicht wie leibliche Kinder besteuert.


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