Meine Tante hat sei 15 Jahren ein Dauerpflegekind und hat das Kind natürlich in ihrer Erbschaft bedacht. Jetzt stellt sich die Frage, ob das Pflegekind genau so wie leibliche Kinder eine geringere Erbschaftssteuer zahlen braucht. Wir gehen alle jedenfalls davon aus, ist das denn auch tatsächlich so?
Nein, Pflegekinder haben einen anderen Freibetrag als leibliche Kinder. Wenn Eltern z.B. Vermögen an ihre Kinder verschenken, beträgt der Freibetrag beispielsweise 205.000 € (Steuerklasse I). Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass Pflegekinder nicht der Steuerklasse I zuzuordnen sind, weil sie nicht den Kindern und Stiefkindern gleichzustellen sind. Für sie gilt stattdessen nur ein Freibetrag von 5.200 €.

Pflegekinder werden leider nicht wie leibliche Kinder besteuert.
also sind Pflegekinder menschen dritter klasse
nein, es sind keine leibliche oder adoptierte Kinder - das ist der Unterschied
Theoretisch könntest du deine leiblichen Eltern beerben, sofern diese bekannt sind.