Welche Armeen darf man als deutscher beitreten?

3 Antworten

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Zum Einen Verbietet Deutschland niemandem den Beitritt zu irgendeiner REGULÄREN Armee. Zudem kann deswegen auch keinem Deutschen die Staatsbürgerschaft entzogen werden. (=wird staatenlos)

Anders verhält es sich bei doppelter Staatsbürgerschaft. DANN, und NUR dann kann einem dann die dt. Staatsbürgerschaft entzogen werden.

Mit Anderen Worten: Als Deutscher kann man jeder (!) Regulären Armee beitreten.

Wichtig sind dann nur die Zulassungsbeschränkungen der jeweiligen Armeen. So hat z.B. das US-Militär unlängst die Partizipation von "US-Citizens" verschärft.

Allerdings gibt es in eigentlich jeder Armee der Welt ein Schlupfloch, durch das man in die gewünschte Armee kommen kann - mit Ausnahme der "Schweizer Garde" (Vatikan-Staat)

Ob das allerdings immer so erstrebenswert ist, sei dahingestellt: Sein Leben für einen fremden Staat zu riskieren, ist schon mal ne Hausnummer. Vor Allem, wenn man nicht grad DEN Bezug dazu hat

Grundsätzlich gilt, dass man mit dem freiwilligen Beitritt zu fremden Streitkräften die deutsche Staatsangehörigkeit verliert, wenn dies nicht dazu führt, dass man dadurch staatenlos wird (also nur die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt). Da aber die Staatsangehörigkeit in den meisten Ländern Aufnahmevoraussetzung für die jeweils eigenen Streitkräfte ist, wird dieser Fall meistens zutreffen.

Du kannst Dir allerdings diesen Beitritt in Deutschland genehmigen lassen - ich weiß allerdings nicht genau, welche Behörde dafür zuständig ist, das steht in der entsprechenden Quelle leider nicht genauer drin: http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/Staatsangehoerigkeit/verlustStaatsangehoerigk/_node.html

Von einer diesbezüglichen Regelung bzw. Ausnahme für Belgien und/oder Luxemburg habe ich allerdings noch nie etwas gehört.

navynavy  07.03.2014, 16:43

Muss mich korrigieren, seit 2011 gilt diese Regel nicht mehr für Mitgliedsstaaten der EU, der EFTA und der NATO.

Insofern dürfte das in Belgien und Luxemburg kein Problem sein.

delmarmaster 
Fragesteller
 07.03.2014, 19:28
@navynavy

Das bedeutet also das man auch als Deutscher dort in Belgien beitreten kann?

delmarmaster 
Fragesteller
 07.03.2014, 19:21

Ja aber wie meldet man sich in Belgien? Und können die Deutsch sprechen? Also beim Militär. Wie sind die regelungen?

navynavy  08.03.2014, 00:00
@delmarmaster

Sorry, nähere Auskünfte habe ich nicht zu den Einstellungsmodalitäten in Belgien. Da Deutsch aber eine der drei offiziellen Amtssprachen Belgiens ist, muss sie auch in der Armee eine gewisse Bedeutung haben.

die wichtigsten: 1) Sprache beherrschen 2) dort Hauptwohnsitz haben

delmarmaster 
Fragesteller
 06.03.2014, 23:30

Sprechen die kein Deutsch in Belgien???

delmarmaster 
Fragesteller
 07.03.2014, 12:14
@ponter

Die militärische Hompage ist auf französisch..... Weshalb nicht auf Deutsch??? Kennst du die da aus ob die auch im Militär Deutsch sprechen???

Jurius  10.03.2014, 17:17
@delmarmaster

Sprachengebrauch in den belgischen Streitkräften

Der Sprachengebrauch in den belgischen Streitkräften wird durch ein Gesetz vom 30. Juli 1938 geregelt.[45] Besonders die Verabschiedung dieser Gesetzgebung war einer der wichtigsten Motoren der Flämischen Bewegung während des Ersten Weltkriegs (1914–1918). Zu dieser Zeit entstand während der Flandernschlacht an der Yser die sogenannte „Frontbeweging“, die sich gegen die Sprachenpolitik der belgischen Armee wehrte. Das einfache Soldatenkorps der Armee soll nämlich zu der Zeit zu etwa 80 % aus Flamen bestanden haben, wobei die Offiziere in der übergroßen Mehrheit aus der französischsprachigen Bourgeoisie stammten. Dies soll sogar zur Folge gehabt haben, dass in den Gräben die flämischen Soldaten die Befehle der französischsprachigen Offiziere nicht verstanden und dass die daraus entstehenden Missverständnisse in einigen Fällen sogar direkt zum Tod flämischer Soldaten geführt haben sollen.[46] Die Wahrheit dieser Thesen ist jedoch heutzutage äußerst umstritten.[47] Nachdem die Frontbeweging 1917 verboten wurde, radikalisierte sie sich; aus ihr entstand 1919 die rechtsradikale „Frontpartij“.

Das Gesetz vom 30. Juli 1938, das die vorigen Sprachgesetze der Armee aufhebt, hat das Sprachenproblem innerhalb der belgischen Streitkräfte gelöst indem die Armee in niederländischsprachige, französischsprachige und zweisprachige Einheiten aufgeteilt wurde. Konkret sieht das Gesetz vor: „Die vollständige Ausbildung der Soldaten erfolgt in ihrer Muttersprache“ (Art. 19, Abs. 1). Um die Muttersprache zu ermitteln wird zwar von der Gemeinde, in der der Soldat wohnhaft ist, ausgegangen, doch kann er immer beweisen, dass seine Muttersprache eine andere ist. Für deutschsprachige Soldaten wurde ebenfalls die Möglichkeit vorgesehen, eine eigene Einheit zu bilden. „Verwaltungskompanien“ sind zweisprachig, aber in einsprachige Sektionen unterteilt (Art. 19, Abs. 5).

Offiziere müssen neben ihrer niederländischen oder französischen Muttersprache auch „eine effektive Kenntnis der anderen Sprache“ besitzen. Ein Sprachentest ist vorgesehen für Offizierskandidaten (Art. 1), für die Ernennung zum Unterleutnant (Art. 3) und für die Ernennung zum Major (Art. 5). Für die deutsche Sprache ist eine besondere Regelung vorgesehen (Art. 2bis). Die Sprachbedingungen für Unteroffiziers-Kandidaten sind weniger streng (Art. 8).

Was den Sprachengebrauch selbst betrifft, so wird „in jeder einsprachigen Einheit für Ausbildung, Befehle auf allen Stufen, Verwaltung, Führung und alle anderen dienstlichen Kontakte zwischen Kommando und Offizieren, Gradierten oder Soldaten, zwischen Offizieren, zwischen Offizieren und Gradierten, zwischen Gradierten und zwischen Offizieren oder Gradierten und Soldaten die Sprache dieser Einheit benutzt“ (Art. 22). Besondere Vorschriften sind für zweisprachige Einheiten, für den Sprachengebrauch in Militärkrankenhäusern und anderen Diensten (Depots, Arsenale, etc.) und für die Kontakte mit dem Verteidigungsministerium vorgesehen. Bekanntmachungen und Mitteilungen, die Behörden an die Öffentlichkeit richten, werden gemäß der koordinierten Gesetzgebung über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten aufgesetzt (siehe oben).