Weihnachtsgeld nach Kündigung zurückfordern - ist das rechtens?

5 Antworten

Die Jahressonderzahlung ist in den meisten Fällen an einem ungekündigten Arbeitsverhältnis bis zum 31.3. gekoppelt. #### Das ist durchaus üblich und in deinem Fall sogar vertraglich so geregelt. #### Wenn dir das nicht passt, hättest du den Vertrag nicht unterschreiben sollen.

.- du hast es in deinem Arbeitsvertrag so unterschrieben und das verpflichtet dich jetzt.

Das kommt drauf an - wie Rechtsanwälte gewöhnlich sagen. Es kommt drauf an, wie die jeweilige Klausel im Arbeitsvertrag lautet. Wenngleich es grundsätzlich möglich ist, eine Sonderzahlung wie Weihnachtsgeld an einen Termin zu binden, ist jedoch entscheidend, wofür das Geld gezahlt wird. Lies mal den folgenden Blogbeitrag und ggf. auch das Urteil durch:

http://abfindunginfo.blogspot.de/2013/12/bekommen-sie-weihnachtsgeld-trotz.html

Pantoffelchen85 
Fragesteller
 07.12.2013, 12:14

Vielen Dank - doch woran kann ich erkennen, wofür das Weihnachtsgeld gezahlt wird? Im Vertrag selbst steht nichts davon... Wie gesagt, ich bin davon ausgegangen (meine Kollegin ebenso), dass das Weihnachtsgeld (da es erst nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit) für das bereits vergangene Jahr gezahlt wird. Aber das ist nur meine Annahme, muss natürlich nicht so sein.

DerHans  07.12.2013, 14:08
@Pantoffelchen85

Das hast du doch per Vertrag so geregelt und akzeptiert.

Wenn er es dir gezahlt hat, kannst du es in der Regel behalten. Es sei denn der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die Rückzahlung für den Fall des späteren Ausscheidens vereinbart, das findet sich wenn im Arbeitsvertrag.