Weihnachtsgeld nach Kündigung zurückfordern - ist das rechtens?
Hallo! Laut meinem Arbeitsvertrag muss ich mein komplettes Weihnachtsgeld an den AG zurückzahlen, wenn ich vor dem 31.03. des Folgejahres ausscheide.
Ich weiß - ich habe den Vertrag unterschrieben, aber ist das denn überhaupt rechtens?
Denn immerhin ist das Weihnachtsgeld erstens dafür da, um Weihnachtsgeschenke zu kaufen und zweitens wurde es erst nach einjähriger Betriebzugehörigkeit gezahlt - also wurde es ja quasi für dieses Jahr gezahlt und nicht für die darauffolgenden Monate - oder sehe ich das falsch?
Das Urlaubsgeld müsste man nur anteilig zurückzahlen, warum dann nicht das Weihnachtsgeld - gibt es dafür eine schlüssige Begründung?
Vielen Dank im Vorraus für die Antworten.
5 Antworten
Das Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, wenn es nicht im Tarifvertrag verankert ist.
Die Jahressonderzahlung ist in den meisten Fällen an einem ungekündigten Arbeitsverhältnis bis zum 31.3. gekoppelt. #### Das ist durchaus üblich und in deinem Fall sogar vertraglich so geregelt. #### Wenn dir das nicht passt, hättest du den Vertrag nicht unterschreiben sollen.
.- du hast es in deinem Arbeitsvertrag so unterschrieben und das verpflichtet dich jetzt.
Das kommt drauf an - wie Rechtsanwälte gewöhnlich sagen. Es kommt drauf an, wie die jeweilige Klausel im Arbeitsvertrag lautet. Wenngleich es grundsätzlich möglich ist, eine Sonderzahlung wie Weihnachtsgeld an einen Termin zu binden, ist jedoch entscheidend, wofür das Geld gezahlt wird. Lies mal den folgenden Blogbeitrag und ggf. auch das Urteil durch:
http://abfindunginfo.blogspot.de/2013/12/bekommen-sie-weihnachtsgeld-trotz.html
Das hast du doch per Vertrag so geregelt und akzeptiert.
Wenn er es dir gezahlt hat, kannst du es in der Regel behalten. Es sei denn der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die Rückzahlung für den Fall des späteren Ausscheidens vereinbart, das findet sich wenn im Arbeitsvertrag.
Vielen Dank - doch woran kann ich erkennen, wofür das Weihnachtsgeld gezahlt wird? Im Vertrag selbst steht nichts davon... Wie gesagt, ich bin davon ausgegangen (meine Kollegin ebenso), dass das Weihnachtsgeld (da es erst nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit) für das bereits vergangene Jahr gezahlt wird. Aber das ist nur meine Annahme, muss natürlich nicht so sein.