wegen unzureichender Kontodeckung Rechnung geplatzt, jetzt hohe Forderung von Amazon/infoscore ?
Hallo, im November 2015 habe ich für ein Onlinespiel ein paar kostenpflichtige Features gekauft (2mal 0,72 Eur) Wegen fehlender Kontodeckung wurden die Beträge zurück gebucht und mir ist es nicht aufgefallen. Auf meinem Amazonkonto habe ich nirgends eine Notiz gesehen, dass diese 2 Rechnungen noch offen sind. Nun kam ein Schreiben von infoscore Forderungsmanagement, dass ich die offenen Rechnungen bezahlen muss zuzüglich vorgerichtliche Mahnauslagen, reduzierte Inkassovergütung, Postpauschale.... so wurden aus einer Forderung von 1,45 EUR 40,45 EUR. Keine Frage, dass ich die 1,45 EUR zahle, von mir aus auch noch mit Spesen. Was ich mich jedoch frage: hätte Amazon mir nicht eine Mahnung als 1. Schritt schicken müssen? Wenn ich dieser Mahnung mit Fristsetzung nicht nachgekommen wäre, würde ich die Weitergabe an infoscore verstehen. Aber es gab keine Mahnungen von Amazon, weder per email, noch per Brief, noch gab es einen Hinweis auf meinem Kundenkonto. Kann ich also die Kosten von infoscore ignorieren?
3 Antworten
hätte Amazon mir nicht eine Mahnung als 1. Schritt schicken müssen?
In diesem Sonderfall: nein. Das nutzen die Firmen aber natürlich schön aus, indem sie sofort ohne Ankündigung ein Inkassobüro einschalten. Das ist selbstverständlich völlig unangemessen und nicht durchsetzbar.
Kann ich also die Kosten von infoscore ignorieren?
Ja, kannst du. Überweise den Rechnungsbetrag zzlg. 5 Euro für den Lastschriftrückläufer zweckgebunden direkt an Amazon und die Sache ist aus der Welt.
Inkassogebühren sind aus mehreren Gründen nicht durchsetzbar und werden deshalb auch nicht gerichtlich weiterverfolgt.
Dem Inkassobüro kannst du in einer kurzen Mail noch mitteilen dass du die Hauptforderung an den Gläubiger bezahlt hast.
Theoretisch sind die Inkassokosten nicht zu zahlen, da nach deinen Angaben noch kein Zahlungsverzug bestand, was aber Voraussetzung für das Entstehen des Schadensersatzanspruchs wäre, auf dessen Grundlage die Inkassokosten verlangt werden.
Praktisch sind Inkassobüros auf diesem Ohr absolut taub und werden weiter schreiben. Die 1,44 Euro solltest du schnellstmöglich (an Amazon direkt, falls die Forderung nicht abgetreten wurde) zahlen und wenn du Lust auf ein bisschen Risiko hast kannst du es dann auf eine Klage ankommen lassen. Aber bist du sicher, dass du keine Mahnung bekommen hast? Viele Spamfilter reagieren auf Mahnungen allergisch und filtern die gern mal raus...
Upsa... sorry, die Rückbuchung hab ich im Sachverhalt übersehen. Der Einwand ist berechtigt, stimmt!
Das haben sie wahrscheinlich getan, stimmt denn deine Adresse, die bei Amazon hinterlegt ist? Im Übrigen reicht das Versenden einer Mahnung aus, sie muß nicht unbedingt beim Empfänger ankommen. Du wirst die höheren Kosten zahlen müssen.
Im Übrigen reicht das Versenden einer Mahnung aus, sie muß nicht unbedingt beim Empfänger ankommen
Auch wenn es in diesem speziellen Fall nicht darauf ankommt: Wo hast du denn diesen Unsinn aufgefasst?
Du wirst die höheren Kosten zahlen müssen.
Nö, aus mehreren Gründen nicht.
Nach einem Lastschriftrückläufer ist man nach herrschender Meinung automatisch in Verzug.
Kosten für die Rücklastschrift nicht vergessen