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Was zählt alles zu öffentlichen Gebäuden?

gefragt von emjayemjay am 28.07.2007 um 12:47 Uhr

In dem neuen Nichtraucherschutzgesetz ist immer wieder die Rede von öffentlichen Gebäuden. Mir ist nicht ganz klar was genau darunter zählt. Sind damit auch Einkaufszentren gemeint, oder fallen nur Ämter usw. darunter? Wer weiß es genau?

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Definition x 235 Gebäude x 87 Öffentliche x 14

elkera
beantwortet von elkera am 28. Juli 2007 21:31
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Zu den öffentlichen Gebäuden zählen:

  • Gesellschaftliches Leben: z. B. Öffentliche Gebäude wie Rathäuser, Regierungsgebäude
  • Gesundheit und Fürsorge: z. B. Krankenhäuser, Heime, Strafvollzugsanstalten
  • Kultur: z. B. Versammlungsgebäude, Bibliotheken, Konzerthäuser, Opernhäuser
  • Religion: z. B. Sakralgebäude wie Tempel, Kirchengebäude
  • Freizeit: z. B. Sporthallen, Schwimmbäder
  • Verkehr: z. B. Parkhäuser, Bahnhöfe, Busbahnhöfe, Fluggastabfertigungsgebäude,

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%A4ude


evamariexx
beantwortet von evamariexx am 28. Juli 2007 12:59
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Meiner Meinung nach müßten das alle Gebäude sein die der Öffentlichkeit zugänglich sind, also auch öffentliche Institutionen.

Kommentar von Simple_avatar10smallelkera am 28. Juli 2007 21:32

Schön bei wikipedia abgeschrieben.

Demnächst bitte Quelle angeben, das ist fairer.

Hier der Orginaltext: Als Öffentliches Gebäude bezeichnet man Gebäude, die der Öffentlichkeit dienen und daher meist für jedermann zugänglich sind.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentliches_Geb%C3%A4ude


anonym
beantwortet von Regenmacher am 28. Juli 2007 12:59
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Öffentliche Gebäude sind z.B. Rathäuser und andere kommunale Einrichtungen, Bahnhöfe, Krankenhäuser etc.

Einkaufszentren werden kommerziell betrieben und da hat der Eigentümer/ die Verwaltung das Recht, Rauchen zu verbieten oder zu gestatten.

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 28. Juli 2007 15:19

Aber alle Kneipen und Gaststätten werden ebenfalls privat betrieben. Dort wird aber auch vorgeschrieben, daß das Rauchverbot gilt.


Lotusblume12
beantwortet von Lotusblume12 am 28. Juli 2007 12:58
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Nach meiner Kenntnis alle Bundesgebäude. Wie z. B. Gerichtsgebäude oder Bundesbehörden. Länder und Kommunen betrifft das nicht, die müssen ihre eigenen Regeln (Gesetze) verabschieden. Im Supermarkt habe ich noch nie jemand rauchen gesehen :). Für Einkaufszentren sind die Länder bzw. Kommunen zuständig. LG Lotusblume


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