Was verstehe ich unter dem Verzicht meines Widerrufsrecht (Immobilienmakler)?

3 Antworten

Ja! Die neue Rechtsprechung schreibt für Makler diese Form vor, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen bei einem späteren erfolgreich vermittelten Geschäft den Provisionsanspruch zu verlieren.

Das ist normal und da kann der Makler nichts dafür, denn das ist mal wieder so "ein Ding" das uns die EU eingebrockt hat. Der Makler muss das tun damit er nicht ständig betrogen und an der Nase herum geführt wird.

Mal ganz übertrieben gesagt: Du könntest nämlich mit dem Makler besichtigen(er teilt Dir die Adresse mit und macht einen Termin mit Dir). Das Haus gefällt Dir, Du kaufst sofort, zahlst in bar und das geht alles in 8 Tagen über die Bühne. Anschliessend berufst du Dich auf Dein 14 tätiges Widerrufsrecht und der Makler geht leer aus...oder noch schlimmer: Er muss Dir seine Provision zurück zahlen wenn er sie schon bekommen hat.

Damit dies nicht geschieht gibt es 2 Möglichkeiten:

1.) Der Makler wartet bis 14 Tage vergangen sind und besichtigt dann mit Dir. Wenn Du Pech hast ist das Objekt aber in dieser Zeit schon weg.

2.)Du verzichtest auf Dein Widerrufsrecht und setzt den Makler in den sTand als wären die 14 Tage schon vergangen indem Du auf eine Besichtigung bestehst.

Der Makler will nur sicher gehen, dass du dir darüber im Klaren bist,

dass DU der Auftraggeber bist.