Was tun, wenn Hausverwaltung zu viel Geld verlangt und keine Nachweise vorstellt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da kann man Dir kaum helfen. Du hast eine total miese Hausverwaltung. Anscheinend, sind alle Deine Miteigentümer genauso hilflos wie Du.

Aufgrund Deiner Schilderung, hast Du über Deine Rechte wohl gar keine Ahnung. Du hast folgende Möglichkeiten:

- Wohnung verkaufen
- Fachanwalt für WEG-Recht kontaktieren
- Mitglied hier: http://hausgeld-vergleich.de/ werden, da wird Dir auch sehr gut geholfen.

Am besten die drei Optionen von unten nach oben "abarbeiten"

nuerchen15 
Fragesteller
 20.10.2015, 19:10

Danke schon für deine Antwort! Ja, dass stimmt... Mein Vater hat mir die Wohnung geschenkt als ich 19 Jahre alt war und fast kein Wort Deutsch kannte und folglich keine Vorstellung über WEG-Recht in Deutschland... Inzwischen war ich mit dem Studium beschäftigt und jetzt, kenn ich wesentlich mehr und beschäftige mich mit der HV-Sache.   

auf jeden Fall sollte eine Hausverwaltung, die jahrelang keine Abrechnung erstellt aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Dazu musst Du Deine Miteigentümer ins Boot holen und eine außerplanmäßige Eigentümerversammlung einberufen, mit dem einen TOP Abbrerufung. Und sucht euch schnellstmöglich eine andere HV.

chriskmuc  21.10.2015, 09:30

Wenn es einen Verwalter gibt, können die ET keine ETV einberufen. Dies steht nur dem Verwalter zu. Sofern sich der Verwalter weigert eine einzuberufen, so können mind. 25% der Eigentümer (nach Köpfen) unter Nennung der TOPs die Einberufung durch den Verwalter verlangen.

Beruft der Verwalter dann immer noch keine ETV ein, so kann der Verwaltungsbeiratsvorsitzende eine einberufen. Gibt es keinen Beirat, so bleibt nur noch der Weg über das Amtsgericht.

Der TOP muss heissen: "Abberufung aus wichtigem Grund". Aber da ist Vorsicht geboten und man sollte einen Anwalt einschalten, der ggf. auch die ETV dann leitet. Denn wenn das Fehlverhalten des Verwalter seit Jahren bekannt ist, dann könnte es problematisch sein, in aus wichtigem Grund abzuberufen. Denn die ET haben sein Fehlverhalten ja jahrelang geduldet.

nuerchen15 
Fragesteller
 21.10.2015, 14:06
@chriskmuc

Das Problem liegt daran, dass Hausverwaltung gleichzeitig als Eigentümer von ca. der Hälfte der Wohnungen in unserem Haus gilt. 

Der Verwalter verhält sich vollkommen korrekt!

nuerchen15 
Fragesteller
 21.10.2015, 14:07

warum, wenn ich fragen darf?

schelm1  21.10.2015, 15:16
@nuerchen15

So wie Sie die Situation schildern, handelt der Verwalter vollkommen korrekt. Falls die Gemeinschaft etwas anderes möchte, dann kann sie dies auf einer WEG-Versammung beschließen; diesen Beschluß hat der Verwalter dann umzusetzen.