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Was soll mann machen,wenn mein Nachbar mich zu Unrecht beim Vermieter beschuldigt

gefragt von burakeray am 11.05.2008 um 13:12 Uhr

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mng (1)
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Debbie2311
beantwortet von Debbie2311 am 11. Mai 2008 13:13
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Das Ganze klarstellen?! Um was gehts denn genau?


andreas48
beantwortet von andreas48 am 11. Mai 2008 13:14
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etwas genauer sollte deine Frage schon sein..sonst wird es schlecht mit dir helfenden Antworten


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 11. Mai 2008 13:14
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Zum Vermieter gehen und die Sache klären...anschließend den Nachbarn "dazwischen nehmen".


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 11. Mai 2008 13:14
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na den Sachverhalt klar stellen,was sonst....


bafti14
beantwortet von bafti14 am 11. Mai 2008 13:16
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Ungereimtheiten kannst du nur klären wenn sich dein Nachbar,dein Vermieter und du sich an einen Tisch setzen und euer Problem lösen.


pegolina
beantwortet von pegolina am 11. Mai 2008 13:19
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Das kann ich dir auch nicht sagen. Aber mit der Wahrheit kommt man immer am weitesten. Und dann müßt ihr zu dritt einen Weg aus dieser Misere finden.


astrid9773
beantwortet von astrid9773 am 11. Mai 2008 13:23
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Am besten die Angelegenheit so schnell wie möglich klären. Sprecht zusammen um Klarheit zu schaffen.


geige
beantwortet von geige am 11. Mai 2008 13:31
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Gebt eine Gegendarstellung beim Vermieter ab und versucht, einen Gesprächstermin mit allen Beteiligten zu arrangieren, zwecks Klärung der Sachlage. Oftmals knicken die Gegner/Beschuldiger dann ein, weil sie sich nun offen zu ihren Anschuldigungen bekennen müssen. Ggf. auch einen Ombudsmann/Mediator hinzuziehen, die sind in der Lage, solche Gespräche sachlich zu lenken und helfen, Lösungen zu finden.


anonym
beantwortet von anjanni am 11. Mai 2008 13:48
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Eine Gegendarstellung an den Vermieter schicken.

Wenn Du eine Abmahnung deswegen bekommen hast: Mach Dir keinen Kopf, die bedeuten gar nichts. Der Vermietr muß sie auch nicht zurücknehmen, weil sie rechtlich keine Konsequenzen haben.


anonym
beantwortet von kbra01 am 11. Mai 2008 14:36
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Wie hast Du Kenntnis von der "Beschuldigung" erlangt? Gibt es Schriftwechsel oder Zeugen, oder ist es nur eine Angelegenheit zwischen Dir und Deinem Nachbarn? Bei schriftlichen "Beschwerden" kann, muß aber nicht, solange es nicht das Mietverhältnis, bzw. die Mietvertrag ergänzenden Bestimmungen betrifft, in Schriftform retourniert werden, entweder an den Vermieter oder aber auch an den Nachbarn direkt.

Bei Misshelligkeiten zwischen Mietparteien kann aber auch nach bürgerlichem Recht auf Feststellung des Tatbestandes "üble Nachrede" mit entsprechenden Konsequenzen plädiert werden. Hier kommt es bei Klageerhebung auch auf das "öffentliche Interesse" an. Ehrabschneidung kann sehr gefährlich werden.


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