Was passiert, wenn 13jährige Straftaten begehen?

14 Antworten

Was den strafrechtlichen Teil betrifft, so liegt die Altergrenze bei 14 Jhr. Sorgerechtliche Maßnahmen, (Entzug, Verbringung in ein Heim) sind aber auch unterhalb dieser Altersgrenze wirksam. Außerdem kann ein Anstiftungstatbestand gegeben sein.

Die zivilrechtliche Seite hängt vom Einzelfall ab. Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern er über 7 Jahre ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat. (§ 828 BGB)

(Bei Verkehrsunfällen gilt das grundsätzlich zwischen 7 und 14 Jahren, sofern kein Vorsatz vorliegt.)

Es kommt also auf die Einsichtsfähigkeit an, diese wird letztlich durch ein Gericht bejahen oder zu verneinen sein.

Im Umkehrschluss kann sich aus § 828 BGB jedoch unbegrenzte Haftung ergeben, wenn das Gericht im Einzelfall feststellt, dass Einsichtsfähigkeit zum Tatzeitpunkt vorlag, Theoretisch auch für einen Siebenjährigen.

Elterhaftung gilt nur für den Fall einer Aufsichtspflichtverletzung, ob diese vorliegt oder nicht, wird auch nur im Einzelfall zu beantworten sein.

Wenn jemand anzeige erstattet wird ermittelt, es landet in der Akte, das verfahren wird eingestellt und fertig.

Das kommt darauf an, ob sie schon vorgestraft sind und wie schwerwiegend die Tat war. Bei schwerer Vorstrafe gibt es evt. Sozialstunden oder Haft.

Doch in den meisten Fällen haften Eltern für ihre Kinder.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Volker13  15.08.2010, 19:25

Wie kann man nur soviel Blödsinn schreiben?

Unter 14 Jahren bist du nicht strafmündig, deshalb passiert rein rechtlich nichts. Wenn das Vergehen allerdings schwerwiegender ist, wird das Jugendamt mit eingeschaltet. Es werden psychologische Tests gemacht was zu der Tat geführt hat, eventuell wird die Erziehungsfähigkeit der Eltern überprüft und wenns ganz blöd kommt kommt das Kind ins Heim.

eurofuchs2  15.08.2010, 19:16

Jepp! so ist es. DH

Das Kind ist zwar nicht strafmündig, aber mit Sicherheit wird das Jugendamt bei der Familie erscheinen und prüfen, ob es evftl besser ist, das Kind aus der Familie zu nehmen oder der Familie eine Betreuung an die Seite zu stellen!