Was passiert mit Stromabschlägen bei Insolvenz

5 Antworten

Bei monatlicher Zahlung zählt der bis dahin gezahlte Abschlag. Aber im konkreten Fall bekommst du noch vom Insolvenzverwalter dementsprechend Post. Ab dem Tag, wo der örtliche Betreiber die Grundversorgung übernimmt, musst du an den örtlichen zahlen. So war es jedenfalls bei mir, bei der Pleite mit Flex-Strom... ich drück dir die Daumen, das es bei dir ähnlich geregelt wird... also bis auf weiteres das Geld erst mal einbehalten und sparen, damit es dann an den Berechtigten gezahlt werden kann. Aber dazu erhälst du auch vom örtlichen Betreiber Post oder du meldest dich bei einem neuen Anbieter an, aber das dauert ja auch immer ein paar Tage, wo der örtliche einspringt.

geleistete vorzahlungen gehen verloren...

wenn der A wie Anbieter P wie Pleite ist, dann ist die K wie Kohle zum T wie Teufel so E wie Einfach ist das...

bei monatlichen Beiträgen ist das aber "halb so wild" hier geht dir höchstens der Beitrag für einen Monat flöten, wenn z.b. am 15. bezahlt worden ist, und am 16. die Insolvenz bekannt geworden ist...

wer abbuchen lässt sollte auf jeden fall beim anbiter sofort einen Wiederruf der Einzugsermächtigung einreichen. zusätzlich bei der Hausbank bekannt geben, dass ein solcher Widerruf erfolgt ist.

lg, Anna

paulchen76  07.10.2013, 07:59

Viel Quatsch geschrieben!

Peppie85  07.10.2013, 17:11
@paulchen76

meckern kann jede(r) aber richtigstellen, wie wäre es damit?

Hallo davideekk,

ab dem Zeitpunkt, zu dem der Grundversorger die Belieferung übernimmt, muss der Grundversorger für seine Leistung bezahlt werden. Der monatliche Abschlag, den man an de insolventen Anbieter gezahlt hat, ist damit erst mal hinfällig. Die Schlussrechnung des insolventen Anbieters wird später zeigen, ob Du dem Anbieter noch Geld schuldig bist oder der Anbieter Dir. Im zweiten Fall liegt es an der Höhe der Insolvenzmasse, ob Du Deine Forderungen wenigsten teilweise zurückbekommst. Bei monatlichen Abschlägen ist ein Verlust aber in der Regel verkraftbarer als bei bei viertel-, halb- oder gar jährlichen Vorauszahlungen.

Die Abschlagszahlungen MÜSSEN deinem Stromverbrauch bis zum Stichtag der Insovenz angerechnet werden. Wenn du allerdings bis zum Zeitpunkt der Insolvenz viel zu viel Vorleistung bezahlt hast, dann schaust du für den Überhang zu 95 % durch die Finger.

Ja, du kannst dich aber beim Insolvenzverwalter melden und es zurückverlangen. Wenn die aber hohe Schulden haben bekommst du nichts wieder.

davideekk 
Fragesteller
 06.10.2013, 21:17

Also muss ich den kompletten Verbrauch nochmal zahlen?