Hallo an alle,
kann jemand helfen? Ich weiß, dass Plusstunden - vom Insolvenzverwalter - abgegolten werden müssen. Aber für Minusstunden gibt es keine offizielle, rechtliche, eindeutige Regelung. Oder etwa doch? Bräuchte mal nen Link zum nachlesen. Vielen Dank
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Minusstunden werden mit noch ausstehenden Gehaltsansprüchen verrechnet! Du bekommst das Gehalt für eine entsprechende Sollarbeitszeit, z.B. 163,13 Stunden pro Monat. Wenn das Zeitkonto jetzt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen negativen Saldo aufweist, hast Du ja das Soll nicht erfüllt, also wird das Gehalt gekürzt!
In der Regel werden die nicht abgezogen. Schau mal in den aktuellen Urteilen nach. ich bin nicht sicher wie die Seiten heißen ich meine was mit urteilaktuell oder so. ähnl.

die minusstunden werden wohlwollend übersehen... der aufwand steht in keinem verhältnis zum nutzen.
RBMannheim am 17. Juni 2009 11:58 Was für ein Aufwand? Aktuelle Abrechnungsprogramme können das automatisch machen, wenn das entsprechende Kennzeichen gesetzt ist!
genauso ist es, Plusstunden werden auf Null gesetzt und man kann die als Forderung bei Gericht einklagen. Aber wenn es die Firma nach Abschluß des Insolvenzverfahrens nicht mehr gibt, hast du eventuell Pech.