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Was muss man schreiben damit die Haftpflicht-Versicherung einen Schaden übernimmt?

gefragt von Hexe07Hexe07 am 19.10.2009 um 11:02 Uhr

Mein Sohn(16) hat bei einem Freund einen Schaden angestellt und der Vater möchte , das wir das unserer Versicherung melden - was muss ich tun/nicht schreiben damit die Versicherung den Schaden auch übernimmt?


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knautsch
beantwortet von knautsch am 19. Oktober 2009 11:03
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Am Besten mit dem Versicherungsmann vor Ort mal darüber sprechen. Also Termin machen und hingehen ... oder Anrufen .

Kommentar von Simple_avatar4smallHexe07 am 19. Oktober 2009 11:06

anrufen, dann wohl eher die Gesellschaft ist in Hamburg!


anonym
beantwortet von newcomer am 19. Oktober 2009 11:03
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die Wahrheit

Kommentar von Simple_avatar4smallHexe07 am 19. Oktober 2009 11:06

Ja, ich meinte nur: gibt es einen Grund für die Versicherung "nicht zu zahlen"????

Kommentar von Eddd1e866a7e975e2eb070a3a9dcb564smallJoschy0907 am 19. Oktober 2009 11:09

Versicherungen suchen immer nach einem Grund nicht zahlen zu müßen....

Kommentar von Simple_avatar3smallschneckle1980 am 23. Oktober 2009 23:20

Versicherungen prüfen nicht nur die Haftung, sondern auch den Versicherungsschutz. Ist eines nicht gegeben , so kann auch der Schaden nicht übernommen werden Das hat nix mit "Nichtzahlen wollen" zu tun


Rabenfeder
beantwortet von Rabenfeder am 19. Oktober 2009 11:03
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Den Schadenshergang. Was auch sonst. Schreib es so auf, wie es nunmal wirklich geschehen ist. Jegliche Verschönerungen zum eigenen Gunsten gehen Richtung Versicherungsbetrug, wenn man nicht bei den Tatsachen bleibt.

Kommentar von Simple_avatar4smallHexe07 am 19. Oktober 2009 11:07

Müssen die dann den SChaden bezahlen????

Kommentar von justiziasgolem am 19. Oktober 2009 11:09

Ja können wir hellsehen?


marbeja
beantwortet von marbeja am 19. Oktober 2009 11:04
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Ich rufe dann nur meinen Versicherungsagenten an und der regelt das für mich.


PlayaNr1
beantwortet von PlayaNr1 am 19. Oktober 2009 15:02
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damit wir mal realistisch bleiben und versicherungen suchen nicht immer damit sie etwas nicht zahlen das sind eher die ausnahmen, bzw. wenn schäden unklar sind oder die haftung unklar ist oder der liebe nette kunde vergessen hat seine rechnung pünktlich zu zahlen oder nicht alles wahrheitsgemäß beantwortet hat bei vertragsabschluß!

aber der schutz ist versichert, nach den gefahren und leistungen, siehe versicherungsschein!!! da braucht man nichts formulieren, weil das sind die meisten fälle wo dann nicht gezahlt wird, weil die kunden sich genau solche fälle ausdenken wie du es gerade machen willst...bleibt bei der wahrheit...und ein betreuer vor ort kann doch kommen. oder ist es ein direktversicherer?


EumelPinky
beantwortet von EumelPinky am 19. Oktober 2009 11:04
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Es gibt dafür Vordrucke bei Deiner Versicherung. Einfach vorsprechen ...


Heiko075
beantwortet von Heiko075 am 19. Oktober 2009 11:04
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Bitte um Übernahme der Kosten für Schaden XYZ. Kurze Erklärung: Beisp. Bin meiner Freundin auf die Brille gesessen. Brilkle ist nun defekt. die freuen sih auch wenn sich mal einer kurzfasst


anonym
beantwortet von Saarland60 am 19. Oktober 2009 11:04
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Dein Sohn darf nicht in irgendeiner Weise als beauftragter Helfer den Schaden verursacht haben.

Kommentar von Simple_avatar4smallHexe07 am 19. Oktober 2009 11:05

o.k. danke schön!


Bause2404
beantwortet von Bause2404 am 19. Oktober 2009 11:05
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Fordere bei deiner Versicherung ein Schadensformular an und fülle es wahrheitsgemäss aus. Wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt wird die Versicherung auch zahlen.


anonym
beantwortet von justiziasgolem am 19. Oktober 2009 11:06
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Ganz einfach: Du rufst bei deiner Versicheurung an und erkundigst dich. Man wird dir dann auch die versicherungsspezifischen Abläufe erklären. Auf keinen Fall solltest du den Sachverhalt zu deinen gunsten schönen. Versicherungen sind mittlerweile sehr, sehr auf der Hut was soetwas angeht und die Aufklärungsquote ist realtiv hoch. Du würdest dich damit nämlich des Betruges strafbar machen.


anonym
beantwortet von relation am 20. Oktober 2009 09:39
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Schreibe so wie der Schadensverlauf passiert ist. Wenn dein Sohn sich den Gegenstand von seinem Freund geliehen hat, dann ist das meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wenn er sich dagegen diesen Gegenstand einfach genommen hat und ihn beschädigt hat dann ist die Chance der Schadenzahlung durch die Versicherung größer. Letzt endlich bestimmen die Versicherungsbedingungen, ob gezahlt wird oder nicht. Haftpflichtversicherungen haben auch den Vorteil, dass sie einen Schaden abwehren. Will sagen, wenn der Vater deines Freundes Sohn im schlimmsten Fall vor Gericht ziehen sollte, dann vertritt deine Haftpflichtversicherung ohne Kosten dich vor Gericht.


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