Was muss ich tun um Fahrverbot zeitlich verschieben zu können?

8 Antworten

nun, die beweislage ist eindeutig. wenn du es selbst auch schon so gemerkt hast, würde ich nicht dagegen vorgehen.

bezüglich des fahrverbotes oder der geldstrafe wirst du noch einen anhörungsbogen erhalten. (wenn denn einer kommt) da wirst du dann auch stellung beziehen können inclusive deines wunschtermines für die Pause.

eine freundin von mir hat ürbigens das Kunstück fertig gebracht, vor einer Baustelle (60) mit über 180 laut tacho geblitzt zu werden und so aus der Nummer wieder raus zu kommen. das ist jetzt bestimmt 8 Jahre her und es ist NIE was gekommen. ob der Film alle war oder sonst was ? keine ahnung...

lg, Anna

Was muss ich tun? Am besten, einen Brief an die zuständige Behörde schreiben (jene, von der Du den Bescheid bekommen hast) und in diesem den Antrag stellen, dass das Fahrverbot am xx.xx.2015 beginnt.

Das Fahrverbot soll eine Strafe und auch als solche "spürbar" sein. Zuviele Wünsche a la "da gaaaanz ungünstig für mich" sind daher nicht möglich. Ob eine Verschiebung um ganze 10 Monate bei einem Rotlichtverstoss drinne liegen, wird die Behörde auch anhand anderer begleitender Fakten (Gefährdung, Fahrerfahrung, frühere Verstösse etc.) entscheiden.

Als Ersttäter hast du 6 Monate nach Rechtskraft Zeit das Fahrverbot anzutreten. Die einzige Chance die ich sehe wäre die Rechtskraft rauszuzögern. Also erst einmal auf eine evtl. Anhörung nicht reagieren. Evtl. kann auch ein Freund von dir angeben gefahren zu sein. Dies muss er aber selber reinschreiben und das darfst du nicht für ihn machen da du dich sonst Strafbar machen würdest. Man darf sich in Deutschland aber selbst belasten. Sobald du dann doch ermittelt worden bist noch Einspruch beim Bußgeldbescheid einlegen um so die Rechtskraft nach hinten zu ziehen. DerEinspruch kann immer noch kurz vor der Verhandlung zurück gezogen werden.

Hallo ich habs zum allersten mal geschafft über eine rote Ampel + Ampelblitzer zu fahren ! 

Herzlichen Glückwunsch! Du gehörst jetzt dazu! Manche schaffen das in ihrem ganzen Autofahrer-Leben nicht. Ich gehöre zu diesem Personenkreis. Wie ich mich auch anstrenge, will es mir nicht gelingen. Immer, wenn ich das versuche, wird die Ampel vorher grün. Ich mache wohl prinzipiell etwas falsch.

Bei manchen Delikten kann man den Beginn des Fahrverbots aushandeln. Z. B. in den Bereich des Jahresurlaubs. Überlegen in dem Zusammenhang kann man auch, den Führerschein nicht abzugeben, damit man im Urlaubsland fahren kann.

Hallo Jasmin

wenn du in den letzten 2 Jahre keine OwI gehabt hast kannst du das Fahrverbot 4 Monate ab Rechtskraft Bußgeldbescheid hinaus schieben.

hast du den BGB erst vor kurzem erhalten und die 14 Tage Einspruchsfrist ist noch nicht abgelaufen?

dann lege Einspruch ein und ziehe in erst wieder zurück wenn ein Gerichtstermin anberaumt wird.

das ist jederzeit möglich!

dann kannst du es schaffen die Zeit bis Oktober zu schieben

es gibt bei Rotlichtverstöße aber auch die Möglichkeit das Fahrverbot umzuwandeln, siehe:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=3660