Was muss ich tun, damit ich diese Einladung zum Gericht absagen kann?

8 Antworten

Das ist keine EIN- sondern eine VORladung, die man auch nicht absagen kann. Sonst kann es Dir passieren, daß Du abgeholt wirst. Wenn Nierenversagen vorliegt, dann liegst Du ohnehin auf Intensiv und bist dann auch entschuldigt - wenn Du es nachweisen kannst.

Wenn Du aus gesundlheitichen Gründen den Termin absagen willst, brauchst Du ein ärztliches Attest. Es genügt nicht zu schreiben: Aus gesundheitlichen Gründen kann ich leider nicht den Termin wahrnehmen. Nimm die Sache Ernst. Wenn Du ohne vernünftigen Grund nicht kommst, kann das Gericht Dir eine Geldbusse aufbrummen. Sollte weitere Kosten entstehe, können Dir auch diese Kosten in Rechnung gestellt werden.

zu einer ordentlichen Einladung gehört Kaffee und Kuchen, zu einer Vorladung gehören rechtliche Hinweise.

Lese dir doch einmal bitte die mit der Vorladung dir zugegangenen Dinge durch. Steht alles klar und deutlich was zu machen ist, wenn man nicht der gerichtlichen Vorladung folge leisten kann.

Snakeshake  26.09.2011, 19:30

Und das soll er nun verstehen ?

helmutgerke  26.09.2011, 19:42
@Snakeshake

tschuldigung - @Snakeshake, hier bin ich wieder musste halt kurz den von dir eingestellten Einbürgerungstest durcharbeiten - das Ergebnis bleibt allerdings mein Geheimnis.

Unser @ComputerFreak95 sollte schlicht folgendes beachten;

Als Zeuge erfüllen Sie eine wichtige staatsbürgerliche Pflicht.

Nach dem Gesetz sind Sie als Zeuge verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen. Dieser Pflicht können Sie sich nicht entziehen.

Nimmt ein Zeuge ohne genügende Entschuldigung den Termin nicht wahr, ergeben sich für ihn einschneidende Konsequenzen: Zum einen hat das Gericht dem Zeugen die durch sein Fernbleiben entstehenden Kosten, die z.B. bei Beteiligung von Anwälten und Sachverständigen beträchtlich sein können, aufzuerlegen. Zum anderen hat der Zeuge mit einem Ordnungsgeld und, wenn dieses nicht gezahlt wird, mit der Verhängung von Ordnungshaft zu rechnen. Auch ist die zwangsweise Vorführung des Zeugen gesetzlich vorgesehen.

Nur wenn ein schwerwiegender Verhinderungsgrund vorliegt, etwa eine ernsthafte Erkrankung, muss der Zeuge nicht zum Termin erscheinen. Davon unterrichten Sie aber bitte das Gericht umgehend und wenn möglich schriftlich, ggf. unter Beifügung der Buchungsunterlagen bzw. einer ärztlichen Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie nicht verhandlungsfähig sind. Der "gelbe Schein" reicht zur Glaubhaftmachung Ihrer Verhinderung grundsätzlich nicht aus, weil er in der Regel nur die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Es kann im Einzelfall auch angezeigt sein, dem Gericht gegenüber den behandelnden Arzt schriftlich von der ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden und dessen Name, Anschrift und Telefonnummer mitzuteilen, um klärende Rückfragen durch das Gericht zu ermöglichen.

Quelle: http://www.justizportal.niedersachsen.de/portal/live.php?navigationid=13295&articleid=56779&_psmand=50

Die einzigen Möglichkeiten wären, sich mit dem Angeklagten zu verloben oder von einem Arzt Verhandlungsunfähig geschrieben zu werden. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht dafür nicht aus - es muß ein richtiges Attest sein.

Du brauchst ein ärztliches Attest. Außerdem ist es keine Einladung sondern eine Vorladung.

Du kannst auch auf antrag deine aussage schriftlich hinterlegen lassen.